Familienzusammenführung soll vom Inland aus betrieben werden können
Berlin: (hib/MIK) Die Familienzusammenführung eines abgelehnten Asylbewerbers mit einem anerkannten Asylberechtigten soll in Zukunft vom Inland aus betrieben werden können. Dies wurde am Mittwochvormittag bei einer Anhörung des Petitionsausschusses zum Ausländergesetz deutlich.
In der zugrunde liegenden Eingabe kritisierte der Petent vor allem, dass ein abgelehnter Asylbewerber vor der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu Zwecken der Familienzusammenführung vorher die Bundesrepublik Deutschland verlassen müsse, obwohl der Ehepartner als Asylberechtigter oder Konventionsflüchtling anerkannt sei. Dies widerspricht nach seiner Ansicht dem im Grundgesetz garantierten Schutz von Ehe und Familie und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Zudem unterstreiche die Genfer Flüchtlinskonvention die Notwendigkeit der Wahrung der Familieneinheit des Flüchtlings. Sie verbiete es, die Mitglieder einer Familie eines Konventionsflüchtlings auf unabsehbare Zeit auseinander zu reißen. Die derzeitige deutsche Gesetzeslage stehe somit dem gesetzlich und völkerrechtlich verankerten Schutz der Familie "diametral" entgegen, so der Petent.
Die Vertreterin des Bundesministeriums des Inneren (BMI) führte aus, dass der Petent vor sieben Jahren "ohne Visum" in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sei. Deshalb habe er nach derzeitiger Rechtslage keinen Abschiebeschutz. Ihm sei zuzumuten, das Visumverfahren vom Ausland durchzuführen. Weiter wies sie jedoch darauf hin, dass die Abschiebung von Asylbewerbern Sache der Bundesländer sei. Deshalb gebe es zur Zeit eine Gesetzesinitiative des Bundesrates, die dem Anliegen des Petenten weitgehend entspräche. Der Gesetzentwurf sei Anfang März in erster Lesung vom Bundestag beraten worden; sie gehe davon aus, dass das Gesetz nach den Beratungen in den Ausschüssen "in den nächsten Monaten" verabschiedet werde. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass das die Bevölkerung für das "Hin und Her" kein Verständnis habe. Die CDU/CSU-Fraktion legte einen umfangreichen Fragekatalog vor, in dem es unter anderem um die Zahl der Fälle und der Dauer des Verfahrens ging. Nach Auskunft der Regierungs-
vertreterin liegen allein in der Botschaft in Teheran Anträge zur Familienzusammenführung von knapp 300 Ehepartnern und Kindern vor. Die Bearbeitungszeit eines solchen Verfahrens betrage durchschnittlich rund zwei Monate. Die PDS-Fraktion bat um Prüfung, inwieweit dem Petenten konkret geholfen werden könne, da in absehbarer Zeit eine Gesetzesänderung zu erwarten sei.