Den Bundestag über statistische Erhebungen in 1999 und 2000 informiert
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag entsprechend der gesetzlich festgelegten Informationspflicht über Erhebungen gemäß Bundesstatistikgesetz (BStatG) für die Jahre 1999 und 2000 in Form einer Unterrichtung informiert ( 14/5912). Danach sind drei Erhebungen zur Erfüllung eines dringenden Datenbedarfs der Bundesressorts nach § 7 BStatG durchgeführt worden, drei weitere dienten der Klärung wissenschaftlich-methodischer Fragestel-
lungen. Dem Datenbedarf diente eine Studie zur statistischen Beobachtung der "Ausschreibungs- und Auftragsvergabe für öffentliche Haushalte nach EU-Vorschriften", die bereits im Februar 1999 mit der Vorlage des Abschlussberichts an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie abgeschlossen war. Laut Regierung lieferte sie wertvolle Erkenntnisse über Art, Umfang und Struktur der öffentlichen Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen in Deutschland. Eine zweite Erhebung über berufliche Weiterbildung wird den Angaben zufolge seit Anfang 2000 vom Statistischen Bundesamt mit dem Ziel durchgeführt, aktuelle Vergleichsdaten für alle EU-Mitgliedstaaten bei den quantitativen und qualitativen Strukturen der beruflichen Weiterbildung in Unternehmen bereitzustellen. Ebenfalls eine zweite Auswertung wird derzeit zu Daten des Bundeszentralregisters über strafrechtliche Verurteilungen (Rückfallstatistik) durchgeführt. Der Auftrag des Justizministeriums hat das Ziel, aktuelle Daten über Bewährung oder Rückfälligkeit von Straftätern als Indikatoren für die Effizienz des Deutschen Strafrechts bereitzustellen.
Der Klärung wissenschaftlicher Fragen galt ein Großtest des neu konzipierten Erhebungsbogens für die mündliche Befragung in Haushalten auf der Basis des Mikrozensus 1996 im Vergleich mit dem bislang eingesetzten Fragebogen. Der "Ermittlung und Darstellung öffentlicher und privater Bildungsaufgaben" diente die Erhebung über Einnahmen und Ausgaben der privaten Schulen einschließlich der Schulen des Gesundheitswesens und landwirtschaftlicher Schulen; die "Erfassung von Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen" soll das gemeinsame Konzept des Statistischen Bundesamtes und der Landesämter von Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen testen. Der Zusammenführung verschiedener Bundesstatistiken nach § 13 BStatG dienten schließlich zwei Vorhaben. Danach wurden die "Investitionen für Umweltschutz im produzierenden Gewerbe" von den Statistischen Landesämtern mit den Daten der jährlichen Investitionen abgeglichen. Außerdem wurden Datensätze der jährlichen "Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz" mit Daten aus dem produzierenden Gewerbe zusammengeführt. Laut Regierung sind dabei die vorgeschriebenen Regelungen zur Zusammenführung "nur schwer anwendbar", obwohl sie eigentlich eine Entlastung der Unternehmen von zusätzlichen Befragungen bringen sollten.