Arbeitsförderungsrecht transparenter und effektiver gestalten
Berlin: (hib/RAB) Das Arbeitsförderungsrecht soll transparenter und effektiver gestaltet werden. Mit diesem Ziel hat die CDU/CSU einen Antrag ( 14/6162) vorgelegt. Darin heißt es, bei einer Reform des maßgeblichen Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) sollte darauf geachtet werden, für mehr Erfolgskontrolle bei den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu sorgen, Hilfsangebote auszubauen sowie Leistungsmissbrauch intensiver zu bekämpfen. Außerdem sollen nach dem Willen der Union die Arbeitsmarktpolitik verstärkt dereguliert und dezentralisiert sowie das Subsidiaritätsprinzip ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang sollten die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen genauso wie Qualifizierungsmaßnahmen zu einem weitaus geringeren Teil über die Beitragssätze der Arbeitslosenversicherung finanziert werden. Sie seien gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Deshalb müssten auch Personenkreise wie Beamte und Selbstständige herangezogen werden, die keine Beiträge leisteten. Als erster Schritt sollten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht mehr über den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit, sondern über den Bundeshaushalt finanziert werden.
Die Fraktion erklärt, für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sei es neben einer mittelstandsfreundlichen Steuerpolitik dringend notwendig, den Arbeitsmarkt vernünftig zu regulieren, die Bildungspolitik zukunfts- und praxisnah zu gestalten und vor allem das Arbeitsförderungsrecht zu reformieren. Dabei sei es allerdings nicht ausreichend, bislang mögliche Sanktionen für Arbeitsunwillige verbindlich festzuschreiben oder einige mehr oder weniger innovative Hilfsangebote in die bestehende Gesetzgebung aufzunehmen. In der Arbeitsmarktpolitik müssten neue Wege gegangen werden. Durch eine umfassende Bewertung der Arbeitsmarktpolitik und weitestgehende Transparenz innerhalb der Maßnahmen werde es möglich sein, effektive Programme und Instrumente von ineffizienten und teuren Beschäftigungsprogrammen zu unterscheiden, erläutert die Union weiter.