Drohende Abschiebungen staatenloser Libanesen kommentieren
Berlin: (hib/BOB) Drohende Abschiebungen staatloser Libanesinnen und Libanesen in die Türkei hat die PDS-Fraktion zum Thema einer Kleinen Anfrage ( 14/6244) gemacht. Nach Angaben der Abgeordneten sehen sich Tausende dieser in Deutschland lebenden Personen einem "massiven Generalverdacht" ausgesetzt. Ihnen werde vorgeworfen, sich ein Bleiberecht und Sozialhilfeleistungen in Deutschland "erschlichen" zu haben, indem sie bei ihrer Einreise ihre angebliche türkische Staatsangehörigkeit wissentlich verschwiegen hätten. Nunmehr ermittelten bundesweit polizeiliche Sonderkommissionen und "Ermittlungsgruppen Libanon", um unter anderem über die türkischen Melderegister den Nachweis zu führen, dass die Betroffenen türkische Staatsangehörige seien. Zu den Ermittlungsmaßnahmen gehörten unter anderem auch DNA-Analysen. Dagegen versicherten die Betroffenen, so die PDS weiter, vor ihrer Einreise mehr oder minder dauerhaft mit arabischem Namen im Libanon gelebt zu haben, unter dem sie sich auch in Deutschland gemeldet hätten. Bei den von der Abschiebung Bedrohten handele es sich zum weit überwiegenden Teil um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Diese seien in Deutschland geboren oder hätten den größten Teil ihrer Jugend in der Bundesrepublik verbracht. Weder kennten sie die Türkei noch sprächen sie türkisch, so die Fraktion weiter.
Die Bundesregierung soll nunmehr unter anderem mitteilen, in wie vielen Fällen gegen staatenlose Libanesen ermittelt wird und inwieweit einzelne Bundesländer hierbei miteinander kooperieren. Ob eine Zusammenarbeit auf Bundesebene mit türkischen und libanesischen Stellen stattfindet und in welchen Ländern bisher Betroffenen Körperzellen für DNA-Analysen entnommen wurden, ist für die Abgeordneten ebenso von Interesse. Welchen Beweiswert nach Auffassung der Regierung - insbesondere für arabisch sprechende Kurdinnen und Kurden - Angaben aus türkischen bzw. libanesischen Personenstandsregistern haben, will die PDS ebenfalls in Erfahrung bringen. Nicht zuletzt fragt die Fraktion, ob die Bundesregierung bereit ist, sich dafür einzusetzen, dass dem betroffenen Personenkreis, soweit er den Schutz der bis Anfang der 90er Jahre gewährten Bleiberechtsregelung genossen hat, dieser weiterhin gewährt und bereits erteilte Aufenthaltsgenehmigungen nicht zurückgenommen werden.