Experten: "Dienstmädchenprivileg zeigte zu wenig Wirkung"
Berlin: (hib/VOM) Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin hat die geplante Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für hauswirtschaftliche Hilfen (so genanntes "Dienstmädchenprivileg") begrüßt. Im weiteren Verlauf der Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein zweites Gesetz zur Familienförderung ( 14/6160) betonte der Institutsvertreter, dass dies eine Art Steuervergünstigung sei, obwohl Aufwendungen für die private Lebensführung sonst nicht zum Abzug zugelassen seien. Beschäftigungspolitische Wirkungen seien von dieser Regelung nicht ausgegangen, so das DIW. Martina Kompa von der Börse für Haushaltshilfen, einer Arbeitsmarkt-Initiative der Evangelischen Kirche der Pfalz, erinnerte daran, dass damit erreicht werden sollte, Haushaltshilfen aus dem Schwarzmarkt herauszuholen. Dies sei zu wenig geschehen. Ein großer Teil der Haushalte, der diese Regelung bislang in Anspruch genommen habe, werde die Haushaltshilfen weiter beschäftigen, weil ihm die Streichung nicht weh tun würde.
Die steuerliche Absetzbarkeit erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten befürworteten die Sachverständigen, wobei diese allerdings als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu betrachten seien, nicht als außergewöhnliche Belastung. Professor Ute Sacksofsky (Frankfurt am Main) hielt die Absetzbarkeit für sinnvoll und verfassungsrechtlich geboten. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine trat dafür ein, Kinderbetreuungskosten in voller Höhe zu berücksichtigen. Dagegen sprach sich Professor Dieter Birk (Münster) für eine "Deckelung" aus, da eine deutliche Nähe zum privaten Aufwand gegeben sei.
Professor Sacksofsky befürwortete im Übrigen, das Ehegattensplitting abzuschaffen. Der grundgesetzliche Schutz der Familie verlange die Beibehaltung nicht. Es sei bedauerlich, so die Rechtswissenschaftlerin, dass der Gesetzgeber diesen Versuch nicht unternommen habe. Auch Inge von Bönninghausen vom Deutschen Frauenrat argumentierte, wenn der Haushaltsfreibetrag wie geplant stufenweise gestrichen werde, müsse sich auch am Ehegattensplitting etwas ändern. Dem hielt der Bund der Steuerzahler entgegen, dass dann die Eltern noch einmal zur Kasse gebeten würden, die ihre Kinder bereits ohne staatliche Betreuungshilfe aufgezogen hätten.