Folgen der grundlegenden Neuauswahl für ein atomares Endlager darstellen
Berlin: (hib/WOL) Nach den Konsequenzen eines grundlegend neu zu erarbeitenden Kriterienkatalogs für die Standortwahl zur Endlagerung radioaktiver Abfälle erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/6376). Die Union will wissen, welche Kriterien dabei ausschlaggebend sein sollen und auf welche Rechtsgrundlage sich die Regierung bei der Festlegung geeigneter Kriterien bezieht. Die Abgeordneten verweisen dabei auf den im Oktober 2000 angeordneten gesetzlichen Aufschub (Moratorium) zur Erkundung der bisherigen Standorte Gorleben und Konrad für mindestens drei längstens zehn Jahre.
Das Moratorium soll dem von Bundesminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) eingerichteten "Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte" (AkEnd) die Möglichkeit bieten, einen Kriterienkatalog zur Standortwahl in unterschiedlichen geologischen Formationen und das anschließende geeignete Such- und Auswahlverfahren mit voller Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten. Dabei sei es eine Vorgabe des Bundesministers für den AkEnd gewesen, sich nicht mit "Gorleben" oder "Konrad" zu befassen. Kriterienkatalog, Standortauswahl, Standortsuche und Planfeststellungsverfahren liegen damit im Rahmen der zeitlichen Vorgabe der Koalitionsvereinbarung zur Endlagerung die Beseitigung hochradioaktiver Abfälle im Jahr 2030.
Die Fragen der Abgeordneten gelten schließlich der bisherigen Bewertung von "Gorleben" und "Konrad" durch internationale und nationale Kontroll- und Genehmigungsbehörden. In diesem Zusammenhang verweist die Union auf bis zum Jahr 2000 bereits angefallene Erkundungskosten für Gorleben in Höhe von 2,6 Milliarden DM. Auch die weiteren Folgekosten für Gorleben und Konrad durch das Moratorium sowie zur Finanzierung der AkEnd-Kriterienerarbeitung und der Folgeverfahren würden, so die Union, zu etwa 93 Prozent von den Energieversorgungsunternehmen aufgrund einer einvernehmlichen Regelung übernommen. Letztlich müssten diese Kosten jedoch die Verbraucher durch die weitergegebenen Strompreise tragen.