Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/RAB) Der Seeschiffsverkehr zwischen der Bundesrepublik und der Republik Singapur soll gesetzlich geregelt werden. Die Bundesregierung hat einen Entwurf ( 14/6523) zu einem Abkommen beider Länder vom letzten Jahr vorgelegt. Dieses Abkommen trage den heutigen wirtschaftlichen und seefahrtspolitischen Erfordernissen der modernen internationalen Seeschifffahrt Rechnung und werde auch dem Handelsaustausch zugute kommen, erklärt die Bundesregierung. Die deutsch-singapurischen Seeverkehrsbeziehungen seien bisher nicht geregelt worden.