Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Wie die Bundesrepublik generell das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern im so genannten Franchising bewertet, möchte die F.D.P.-Fraktion wissen. Beim Franchise handelt es sich um eine Vertriebsform, bei der ein Unternehmer seine Produkte durch einen Einzelhändler in Lizenz verkaufen lässt. In einer Kleinen Anfrage ( 14/6515) weisen die Liberalen darauf hin, problematisch sei bei der Unternehmensgründung durch Erwerb eines Franchise, dass der Franchise-Nehmer bei Aufnahme des Geschäftes nicht sicher sein könne, was er mit dem Erwerb tatsächlich bekommt bzw. welche Risiken er zu berücksichtigen hat.