Schutz der Verbraucher bei Immobilien-Treuhandmodellen skizzieren
Berlin: (hib/BOB) Etwaige gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher bei Immobilien-Treuhandmodellen sind Thema einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU ( 14/6590). Die Fraktion verweist darauf, die Rechtsvorschriften, die im Immobilienanlagengeschäft zur Anwendung kämen, seien sehr vielschichtig. Für den Verbraucher seien die Regelungen und Vertragstexte unübersichtlich und kompliziert, so dass er sich vielfach auf die ihn beratende Person verlassen müsse. Hinzu kommt nach Ansicht der Abgeordneten häufig eine Gutgläubigkeit und Unerfahrenheit des Verbrauchers sowie dessen unzureichende Fähigkeit im Umgang mit einem Rechtssystem, das zum Teil sogar für Juristen nicht mehr überschaubar sei.
Die Regierung soll deshalb unter anderem dazu Stellung nehmen, ob ihr Fälle bekannt sind, in denen anlagewillige Personen durch unzureichende oder fehlende Aufklärung an die Grenze des Existenzminimums getrieben wurden. Von Interesse ist ferner, ob die Regierung von Fällen weiß, bei denen anlagewillige Personen Eigentumswohnungen mit den Versprechen angeboten bekamen, die Immobilie könne als Alterssicherung dienen und finanziere sich von selbst. Die Union will ebenfalls in Erfahrung bringen, ob der Regierung Fälle bekannt sind, bei denen Käufer von Immobilien, deren Finanzierung ihren eigentlichen Wert häufig bei weitem übersteige, ohne Erfolg versucht hätten, Verkäufer oder Vertrieb wegen Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, da diese nicht mehr aufzufinden oder zahlungsunfähig seien.