Bei Reform europäischen Kartellverfahrensrechts Wettbewerbsschutz erhalten
Berlin: (hib/BOB) Als "sinnvoll" hat die CDU/CSU-Fraktion einen Vorschlag der EU-Kommission bezeichnet, im Zuge einer Reform des europäischen Kartellverfahrensrechts das System der sogenannten Legalausnahme einzuführen. Die Kommission beabsichtigt damit, statt des derzeit geltende Konzepts eines grundsätzlichen Kartellverbots mit Erlaubnisvorbehalt künftig dem Grundsatz nach auf ein Anmeldungs- und Freistellungsverfahren zu verzichten. Wie die Union in einem Antrag ( 14/6634) dazu betont, entlaste dieser Systemwechsel die Wirtschaft von bürokratischem Aufwand. Das System müsse jedoch so ausgestaltet werden, dass der Wettbewerbsschutz ungeschmälert erhalten bleibe. Zu begrüßen sei deshalb, dass ein Vorschlag des Bundeskartellamtes, das Legalausnahmesystem durch eine Informationspflicht der Unternehmen und ein neu zu schaffendes "Kartellregister" zu ergänzen, im Verordnungsvorschlag berücksichtigt worden ist. Wenn es zu einer solchen Registrierungspflicht komme, sollte sie jedenfalls nicht auf von Gruppenfreistellungsverordnungen erfasste Fälle beschränkt werden, so die Fraktion.
Diese plädiert zudem dafür, dass Kommission und mitgliedstaatliche Wettbewerbsbehörden auch künftig betroffenen Unternehmen die Gelegenheit zu informellen Gesprächen geben sollten, um in Zweifelsfragen kartellrechtliche Orientierungshilfe bei unternehmerischen Planungsentscheidungen zu ermöglichen. Unternehmen sollten darüber hinaus für einen eng definierten Kreis von Fällen auch in Zukunft das Recht (nicht die Pflicht) einer förmlichen Entscheidung erhalten.
In ihrer Initiative spricht sich die CDU/CSU-Fraktion des Weiteren dafür aus, im Zuge einer Reform die Zuständigkeiten der nationalen Kartellbehörden und der Gerichte eindeutig und für die Unternehmen erkennbar festzulegen. Bislang sei in dem Verordnungsvorschlag aus Brüssel ungenügend geregelt, wie die mitgliedstaatlichen Kartellbehörden in Zukunft mit der Kommission zusammen arbeiten sollen. Ohne klare und eindeutige Regelungen sei eine Dezentralisierung aber nicht akzeptabel. Um der Gefahr einer Rechtszersplitterung und einer erheblichen Rechtsunsicherheit für die Unternehmen vorzubeugen, müsse die Kommission außerdem alle EU-Mitgliedstaaten verpflichten, spezialisierte Kartellgerichte einzurichten. Die Abgeordneten sind zudem der Meinung, dass auch künftig den Mitgliedstaaten eine angemessene Mitwirkung an der Fortentwicklung und Anwendung europäischen Kartellrechts eingeräumt werden solle. Vor einer übereilten Einführung struktureller Maßnahmen im Sinne einer Entflechtung sei zudem eine umfangreiche Untersuchung erforderlich, ob derartige Maßnahmen Sinn machten und handhabbar seien.