Verantwortung der Länder bei der Kontrolle der Abfallwirtschaft betont
Berlin: (hib/WOL) Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass die deutsche Wirtschaft im Bereich der Altlastensanierung durch "Scheinverwertungen" in ihrer Existenz bedroht ist. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/6651) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/6381). Zudem sei davon auszugehen, dass die für die Abfallwirtschaft jeweils zuständigen Länderbehörden alle erforderlichen Schritte einleiten, um möglichen Missständen effektiv entgegenzutreten. Der Antwort zufolge ist die ordnungsgemäße Einhaltung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes von 1996 durch die zuständigen Behörden der Länder zu prüfen und zu überwachen. Im Hinblick auf die Darstellung der Länder bei Problemen zur Überwachung der Entsorgung sei allerdings eine "baldige Verabschiedung und einheitliche Anwendung" des Arbeitspapiers "Einsatz von Abfällen im Deponiebau" einer Arbeitsgruppe der Bundesländer besonders wünschenswert.
Wegen fehlender aktueller Angaben der Länder habe die Bundesregierung derzeit keine konkreten Erkenntnisse über die Mengen an belasteten Böden, die jährlich saniert werden. Dies gelte auch für die Frage des Transports belasteter Böden über große Entfernungen zu Deponien in anderen Bundesländern oder zur Frage der Mengen und Kosten für eine Deponierung oder Sanierung mineralischer Abfälle. Die Regierung erläutert, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz regele den Vorrang einer Vermeidung von Abfall gegenüber einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung. Diese wiederum habe Vorrang vor einer Beseitigung von Abfällen.