"Krawalltouristen": Vorübergehende Grenzkontrollen sind rechtmäßig
Berlin: (hib/WOL) Die vorübergehende Einführung von Grenzkontrollen durch die Regierung Österreichs vom 25. Juni bis 3. Juli 2001 war rechtmäßig und vereinbar mit den europäischen Verträgen. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/6730) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/6607). Der Antwort zufolge hat jeder Unionsbürger nach Artikel 18 des EG-Vertrages das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen. Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) erlaubt die kurzfristige Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen, wenn öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit dies erfordert. Die Bundesregierung betont, vor dem Hintergrund schwerer Ausschreitungen bei verschiedenen Demonstrationen, bei denen auch deutsche Störer beteiligt waren, sind wirksame Maßnahmen gegen den zunehmend organisierten internationalen "Krawalltourismus" geboten. Sie unterstütze daher die vom Sonderrat der Justiz- und Innenminister der EU verabschiedeten Vorschläge zur Sicherheit von Tagungen des Europäischen Rates und ähnlicher Anlässe. Dies gelte auch für die Ausschöpfung aller rechtlichen und technischen Möglichkeiten, um einen schnellen und besser strukturierten Datenaustausch über Gewalttäter zu erreichen.
Im Rahmen der von Österreich mit den europäischen Partnerstaaten abstimmten Maßnahmen wurden von deutscher Seite zusätzlich 60 Beamte des Bundesgrenzschutzes eingesetzt. Die Zahl von 230 Kräften der Bayerischen Landespolizei erhöhte sich im Verlauf der Kontrollen bis auf 889 Beamte. Mit Bezug zum Weltwirtschaftsforum wurden insgesamt 46 Personen durch österreichische Grenzbehörden nach Deutschland zurückgewiesen. Insgesamt wurden 369 Personen festgestellt, die keine erforderlichen Ausweispapiere mit sich führten, wobei etwa die Hälfte nach Ausstellung von Passersatzpapieren die Weiterreise fortsetzen konnten. Von deutscher Seite erfolgten in Bezug zum Wirtschaftsforum keine freiheitsentziehenden Maßnahmen oder Sicherstellungen. Aus anderen Gründen wurden 132 Personen in Haft genommen. Überwiegend handelte es sich um Verstöße gegen das Ausländergesetz, gegen das Betäubungsmittelgesetz (Drogen), um Festnahmen wegen bestehender Fahndungsausschreibungen sowie um Verkehrsdelikte.