Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/VOM) Die Neubestimmung der Zielgruppe des sozialen Wohnungsbaurechts von ehemals "breiten Schichten des Volkes" auf Haushalte mit Zahlungs- oder Zugangsschwierigkeiten am Wohnungsmarkt beinhaltet nach Auffassung der Bundesregierung auch eine Eingrenzung der Anspruchsberechtigen. Haushalte mit Zahlungs- oder Zugangsschwierigkeiten seien nicht mit "breiten Schichten des Volkes" gleichzusetzen seien, teilt die Regierung in ihrer Antwort (14/6872) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/6823) mit. Die Einkommensgrenzen legten den Kreis der grundsätzlich Berechtigten fest, heißt es darin. Die im Gesetz festgelegte Mindestverpflichtung für Finanzhilfen des Bundes sei nicht vermindert worden, sondern unverändert geblieben.