Geplante Steuerrechtsänderungen führen zu staatlichen Mindereinnahmen
Berlin: (hib/VOM) Staatliche Mindereinnahmen von 12 Millionen DM im nächsten Jahr prognostiziert die Bundesregierung auf Grund eines von ihr vorgelegten Entwurfes für ein Steueränderungsgesetz 2001 ( 14/6877). Dem Entwurf zufolge sollen steuerliche Vorschriften redaktionell und inhaltlich bereinigt werden. Auch soll das Steuerrecht vereinfacht und an höchstrichterliche Rechtsprechung sowie an das Recht der EU angepasst werden. Beispielsweise wird im Einkommensteuergesetz vorgeschlagen, dass beamtenähnliche versicherungsfrei Beschäftigte wie Kirchenbeamte und Pfarrer die Zuschläge zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeit steuerfrei erhalten. Ferner sollen für bestimmte Einkünfte, die im Ausland wohnende Arbeitnehmer für ihre Tätigkeit in deutschen Unternehmen erhalten, Besteuerungslücken geschlossen werden. Ebenso sollen nicht voll EU-konforme Abzugsverfahren bei der Umsatzsteuer aufgegeben und durch ein Verfahren mit einer "Steuerschuldnerschaft der Leistungsempfänger" ersetzt werden, wie dies schon in allen anderen EU-Staaten praktiziert werde. Damit hätten sich europaweit tätige Unternehmer künftig nur noch mit einem Verfahren auseinanderzusetzen. Eine weitere Neuregelung soll dazu führen, dass für den Abzug von Unterhaltsaufwendungen an unterhaltsberechtigte und diesen gleichgestellte Personen ein einheitlicher Höchstbetrag gilt und damit das "umständliche Kürzungsbescheidverfahren" überflüssig wird. Vereinfachen will die Regierung den Verwaltungsaufwand bei der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen durch Streichung der sechsjährigen Sperrfrist. Von Ende 2001 auf Ende 2004 verlängert werden soll die Regelung, wonach für die Personenbeförderung durch Schiffe der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt.
Der Bundesrat äußert in seiner Stellungnahme eine Reihe von Einwänden zu dem Entwurf, denen die Regierung in ihrer Gegenäußerung nur teilweise stattgibt. Die Regierung will den Vorschlag der Länderkammer prüfen, eine Rechtsgrundlage für die Zurückweisung von bei den Finanzämtern und Familienkassen zum Familienleistungsausgleich anhängigen "Masseneinsprüchen" und "Massenanträgen" zu schaffen. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgericht von 1998 über die Verfassungswidrigkeit von Regelungen über den Haushaltsfreibetrag und die Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten seien bei den Finanzämtern massenhaft Einsprüche eingegangen.