Wirtschaftsverbände begrüßen Einführung einer Reinvestitionsrücklage
Berlin: (hib/VOM) Die Spitzenverbände der Wirtschaft begrüßen, dass die Bundesregierung eine Reinvestitionsrücklage für Gewinne von Personenunternehmen aus Beteiligungsverkäufen einführen will. Wie es in der schriftlichen Stellungnahme zu einer am heutigen Mittwoch um 14.00 Uhr beginnenden öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts ( 14/6882) heißt, könnten damit auch Personenunternehmen die Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften steuerneutral für die Anschaffung neuer Anteile an Kapitalgesellschaften verwenden. Ziel des Gesetzentwurfs ist es nach Regierungsangaben, eine gleichmäßige Besteuerung und die Finanzkraft der kommunalen Haushalte zu sichern sowie Rechtssicherheit bei der Anwendung der Gesetze zu gewährleisten. Die Verbände halten die Regelung allerdings für zu restriktiv, da Gewinne nur zur Anschaffung neuer Beteiligungen verwendet werden dürfen. Dem eigentlichen Zweck, Umstrukturierungen zu erleichtern, werde die Regelung nicht hinreichend gerecht.
Begrüßt wird auch die Absicht, den so genannten Mitunternehmererlass wieder zu ermöglichen. Dieser ließ bis Ende 1998 die Übertragung von Wirtschaftsgütern gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zum Buchwert, Teilwert oder Zwischenwert zu. Kritik wird von den Verbänden aber an den Fristenregelungen im Gesetzentwurf geübt. Vom Bundesrat geforderte Änderungen des Gewerbesteuergesetzes lehnen die Spitzenverbände ab, weil mit der vorgeschlagenen Gewerbesteuerpflicht für Dividenden und Gewinne aus Beteiligungsverkäufen von Kapitalgesellschaften ein zentraler Punkt der Unternehmenssteuerreform zurückgenommen würde. Umstrukturierungen würden erschwert und neue Investitionshindernisse aufgebaut. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft meint dazu, ein wirksamer Beitrag zur Steuervereinfachung wäre es, die Gewerbesteuer gänzlich abzuschaffen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weist auf Steuerausfälle von 300 bis 400 Millionen DM durch die Einführung einer Reinvestitionsrücklage auf Personenunternehmen hin. Der DGB zeigt sich erstaunt, dass "mit lockerer Hand eine Wohltat nach der anderen an Gewerbetreibende" verteilt werde. Angemahnt wird eine Gleichbehandlung bei der Besteuerung von Entlassungsabfindungen von Arbeitnehmern mit Gewinnen bei Betriebsveräußerungen. Zweifel äußert der DGB zudem an der Richtigkeit der Schätzung, der Entwurf könne im Jahr 2002 zu Mindereinnahmen von nur 265 Millionen € führen. Hier teile man die Sorge der Länder, dass wesentlich höhere Steuerausfälle zu erwarten seien. Die Gemeindefinanzen müssten durch eine modernisierte Gewerbesteuer stabilisiert werden. Der DGB teilt in diesem Zusammenhang die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände und der Länderkammer, dass die Gewerbesteuerbefreiung von Dividenden aus Beteiligungen durch das Steuersenkungsgesetz wieder zurückgenommen werden müsse.