Regierung will Rechtsprechung zu Milchquoten "unverzüglich" umsetzen
Berlin: (hib/RAB) Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Behandlung, Veräußerung bzw. Privatisierung von Milchquoten soll "unverzüglich" umgesetzt werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/7230) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/7112) hervor. Die Union hatte in ihrer Anfrage moniert, dass die betroffenen Landwirte schon seit mehr als drei Jahren nicht wüssten, welcher Buchwert beim Verkauf oder der Privatisierung einer Milchquote steuerlich abzugsfähig ist. Dazu erläutert die Bundesregierung, sie habe unmittelbar nach der Veröffentlichung entsprechender Urteile des BFH Maßnahmen eingeleitet, um diese umzusetzen. Es sei jedoch langwierig, eine entsprechende Lösung zu finden, welche die Rechtsprechung des BFH vollständig berücksichtige. Zudem müssten dabei die Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und des Bundes berücksichtigt werden. Erkenntnisse, inwiefern die betroffenen Landwirte steuerlich entlastet würden, lägen nicht vor. Es sei aber zu bedenken, dass die Umsetzung der BFH-Rechtsprechung für die Landwirte nicht nur vorteilhaft sei. Wenn Bauland veräußert werde, seien höhere Veräußerungsgewinne aufgrund der Abspaltung des Buchwerts für die Milchreferenzmenge die Folge.