Öffentliche Anhörung zur geplanten Änderung der Pfändungsfreigrenzen
Berlin: (hib/BOB) Zur Absicht der Bundesregierung, mit einem Gesetzentwurf ( 14/6812) die Pfändungsfreigrenzen anzuheben, veranstaltet der Rechtsausschuss am kommenden Montag, 5. November, eine öffentliche Anhörung. Diese beginnt um 15 Uhr in der Dorotheenstraße 93 (Raum 004). Sechs Sachverständige, darunter Vertreter der Schuldnerberatung, des Handwerks und der Bundesrechtsanwaltskammer werden zu der geplanten Novelle Stellung nehmen.