Bund soll Kosten der Kampfmittelräumung generell übernehmen
Berlin: (hib/VOM) Der Bund soll den Ländern die Kosten der Räumung auch von Kampfmitteln der ehemaligen Alliierten erstatten. Diese Forderung erhebt der Bundesrat in einem Gesetzentwurf über die Finanzierung der Sanierung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland ( 14/7464). Damit soll die nach Ansicht der Länder unbefriedigende "Staatspraxis" des Bundes beendet werden, wonach der Bund den Ländern nur die Aufwendungen für die Kampfmittelräumung auf bundeseigenen Grundstücken sowie für die Bergung und Vernichtung so genannter "reichseigener Munition" auf sonstigen Flächen erstattet. Wenn der Bund die Such- und Bergungsmaßnahmen finanzieren würde, wären die den Länderhaushalten entstehenden Kosten vollständig abgedeckt, heißt es in dem Entwurf. Die dadurch frei werdenden Landesmittel könnten dann zum Ausgleich für die Gefahrenabwehr- und Wiederherstellungskosten der Kommunen und Grundstückseigentümer verwendet werden.
Mit der jetzigen "Staatspraxis" seien besonders stark betroffene Länder wie Brandenburg hoffnungslos überfordert, betont der Bundesrat. In Brandenburg würden auf 400.000 Hektar noch Bomben, Granaten und Minen aus dem Zweiten Weltkrieg vermutet. Zu den Gefahren von Personen- und Sachschäden, die von den im Boden verborgenen Kampfmitteln ausgehen, komme hinzu, dass die aus Geldmangel verzögerte Befreiung ehemaliger Militärflächen von Munition auf den Prozess der "zivilen Umwandlung" erheblich verlangsame. Da nicht zu verantworten sei, im Umgang mit Sprengkörpern geschultes Personal in solchen Gebieten arbeiten zu lassen, unterbleibe häufig die Folgenutzung. Ein Teil der Flächen, auf denen Munition vermutet wird, müsse darüber hinaus aus haftungsrechtlichen Gründen gegen den Zugang des Publikums gesperrt werden. Dies führe dazu, dass aus ehemaligen militärischen Sperrgebieten nun für das zivile Publikum unzugängliche Zonen werden und dass zivile Behörden und Grundstücksgesellschaften dafür sorgen müssten, Zivilisten am Betreten ihres Umlands zu hindern. Ziel sei es, die Finanzierungslasten der Sanierung von Rüstungsaltlasten künftig angemessener zu regeln.