Berlin soll zusätzliche Mittel für Krankenhäuser behalten können
Berlin: (hib/RAB) Das Land Berlin soll ermächtigt werden, Bundesfördermittel für Krankenhausinvestitionen zu behalten, die in den Jahren 1995 und 1997 über das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) hinaus vereinnahmt wurden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates ( 14/7462) vor, mit dem der Artikel 14 des Gesundheitsstrukturgesetzes von 1992 rückwirkend zum 1. Januar 1995 geändert werden soll. Zur Erläuterung heißt es, das Land Berlin habe im genannten Zeitraum Bundesfördermittel in Höhe von rund 69,3 Millionen DM vereinnahmt, ohne dazu nach dem Gesundheitsstrukturgesetz berechtigt gewesen zu sein. Nach den Plänen der Länderkammer sollen nun Rückzahlungs- und Zinsansprüche des Bundes entfallen.
Die Regierung erklärt in ihrer Stellungnahme, mit der Gesetzesinitiative solle die ab dem Jahr 1995 bei der Umsetzung des Krankenhaus-Investitionsprogramms nur vom Land Berlin praktizierte Verfahrensweisen legalisiert werden. Dies hätte zur Folge, dass die zuviel gezahlte Bundeshilfe Berlin zustünde und eine Verrechnung mit den Jahren 1998 bis 2000 rückgängig gemacht und der Betrag Berlin ausgezahlt werden müsste. Die Regierung stellt dieses Anliegen nach eigenen Angaben aus gesundheitspolitischer Sicht nicht in Frage, verweist aber darauf, dass dies nicht mit dem GSG vereinbar wäre.