Von 55 Klagen gegen deutsche Unternehmen 53 erledigt
Berlin: (hib/VOM) Von den 55 Klagen, die in den USA gegen deutsche Unternehmen wegen der Beschäftigung von Zwangsarbeit oder anderem Unrecht aus der Zeit des Nationalsozialismus eingereicht wurden, sind 53 zurückgenommen oder anderweitig erledigt worden. Dies geht aus dem ersten Bericht der Bundesregierung über den Stand der Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" ( 14/7434) hervor. Internationale Verhandlungen im Bonn, Berlin und Washington hatte in den beiden vergangenen Jahren zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" geführt, die mit einem Mindestkapital von 10 Milliarden DM ausgestattet ist, das zu gleichen Teilen von den in der Stiftungsinitative der deutschen Wirtschaft zusammengeschlossenen Unternehmen und vom Bund aufgebracht wird. Zweck der Stiftung ist es, über Partnerorganisationen Finanzmittel bereitzustellen, die an ehemalige Zwangsarbeiter und andere von NS-Unrecht Betroffene weitergeleitet werden sollen. Die im Juli 2000 unterzeichnete gemeinsame Erklärung enthält der Regierung zufolge auch die Verpflichtung der Klägeranwälte, die in den USA Klagen gegen deutsche Unternehmen eingebracht haben, an der Abweisung der Klagen mitzuwirken, um so zu einem umfassenden und andauernden Rechtsfrieden beizutragen, der ein "legitimes Bedürfnis" deutscher Unternehmen darstelle.
Wie es in dem Bericht heißt, habe ein Einzelkläger eine Klage nicht zurückgezogen. Gegen das abweisende richterliche Urteil habe er Berufung eingelegt. Eine Verhandlung sei bisher nicht angesetzt. Ein weiterer Einzelkläger habe der Rücknahme der Berufung durch seinen Anwalt widersprochen, so dass das Verfahren weiter anhängig sei. Auch hier gebe es noch keinen Verhandlungstermin. In den USA seien noch weitere fünf nach dem Juli 2000 erhobene Klagen anhängig, die teilweise gegen deutsche Unternehmen gerichtet seien.
Die Regierung betont, dass umfassender und andauernder Rechtsfrieden auch den Schutz deutscher Unternehmen von legislativen und administrativen Maßnahmen in den USA einschließt. Dies spiele vor allem eine Rolle bei Bundesstaatengesetzen wie in Kalifornien und Florida, die der jeweiligen Versicherungsaufsichtsbehörde das Recht geben, europäische Versicherungsunternehmen gegen Androhung des Lizenzentzuges zu verpflichten, sämtliche Policen des Konzerns aus den Jahren 1920 bis 1945 offen zu legen. Da dies mit erheblichen Kosten verbunden sei, hätten deutsche Versicherer gegen entsprechende Bescheide der US-Versicherungskommissare geklagt. Unbezahlte, entzogene und nicht anderweitig entschädigte Versicherungspolicen deutscher Unternehmen seien Teil der Ansprüche gegen deutsche Versicherer aus der NS-Zeit und sollen nach dem Stiftungsgesetz unter Mitwirkung der International Commission on Holocaust Era Insurance Claims (ICHEIC) ausgeglichen werden. Die ICHEIC sei eine 1998 gegründete Vereinigung von US-Versicherungsaufsichtsbehörden, jüdischen Verbänden, des Staates Israel und fünf europäischen Versicherungsunternehmen, darunter die Allianz AG. Die Stiftung verhandele zur Zeit mit der ICHEIC über einen Vertrag zur Regelung von Versicherungsansprüchen gegen alle deutschen Versicherer. Damit solle erreicht werden, dass die US-Versicherungskommissare die angestrebte Regelung anerkennen und damit nicht weiter gegen deutsche Versicherer vorgegangen wird. Die Regierung räumt ein, dass sich die Verhandlungen "äußerst schwierig" gestalteten.