Umsatz von Sportanlagen "wirtschaftsfreundlich" besteuern
Berlin: (hib/VOM) Für eine "wirtschaftsfreundliche" Gestaltung der Umsatzbesteuerung von Sportanlagen tritt die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 14/7813) ein. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sei die Vermietung von Sportanlagen wie Tennisplätzen, Badminton- oder Squash-Courts nicht mehr in einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien Teil aufzuteilen, sondern müsse voll der Umsatzsteuer unterworfen werden. Die frühere Rechtsprechung habe einen steuerfreien Anteil von 8 Prozent und einen steuerpflichtigen Anteil von 20 Prozent vorgesehen. Dadurch erhöhten sich für die Anlagenbetreiber die Kosten. Die höhere Umsatzsteuer könne nicht auf die Platzmieten umgelegt werden, da Preiserhöhungen am Markt derzeit nicht durchsetzbar seien. Der wegen der vollen Umsatzsteuerpflicht rückwirkend mögliche Vorsteuerabzug für die Anschaffungs- und Herstellungskosten gilt nach Darstellung der FDP nur für einen Zeitraum von zehn Jahren. Fast 80 Prozent der Anlagen seien aber älter als zehn Jahre, so dass die Betreiber keinen Vorsteuerabzug nachholen könnten. Die neue Rechtsprechung werde in vielen Fällen die Existenz der Betreiber älterer Sportanlagen mit den dazugehörigen Arbeitsplätzen bedrohen. Wegen dieser Auswirkungen hält es die Fraktion für gerechtfertigt, die neuere Rechtsprechung nicht für bereits bestehende Sportanlagen anzuwenden. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, durch einen Nichtanwendungserlass sicherzustellen, dass diese geänderte Rechtsprechung nur für neue Anlagen gilt.