Umwelt- und gesundheitsgefährdende Substanzen verringern
Berlin: (hib/VOM) Umwelt- und gesundheitsgefährdende chemische Substanzen in Produktion und Verwendung weltweit zu verbieten oder stark einzuschränken ist das Ziel des Stockholmer Übereinkommens vom 23. Mai 2001, zu dem die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf (144/7757) vorgelegt hat. Das mit Mandat des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) ausgehandelte Übereinkommen über "persistente organische Schadstoffe" (Persistent Organic Pollutants - POPs) war nach Regierungsangaben in Stockholm von Deutschland sowie von 89 weiteren Staaten und der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet worden. Es stelle das erste völkerrechtlich bindende Vertragswerk dar, mit dem eine chemisch heterogene Gruppe von Substanzen kontinuierlich verringert werden soll. Diese Chemikalien seien giftig, langlebig und könnten sich in tierischem, pflanzlichem und menschlichem Gewebe und über die Nahrungskette anreichern und weiträumig transportiert werden. In dieser Kombination seien sie daher eine große Gefahr. POPs seien in unterschiedlichem Ausmaß krebserregend, erbgut- und reproduktionsschädigend und könnten zu Störungen des Immunsystems, neurophysiologischen Störungen und Veränderungen bei Tieren führen, heißt es in dem Entwurf. Der Abbau dieser Substanzen sei sehr langwierig. Bei den bislang vom Übereinkommen regulierten POPs handele es sich um Substanzen, die als Schädlingsbekämpfungsmittel und Industriechemikalien hergestellt und genutzt werden oder bei Verbrennungs- und Produktionsprozessen als unerwünschte Nebenprodukte entstehen. Die Vertragsparteien übernehmen eine Reihe völkerrechtlicher Verpflichtungen zur Begrenzung, Verringerung oder völligen Verhinderung der Produktion, Verwendung und der unbeabsichtigten Freisetzung von zunächst zwölf POPs.
Der Gesetzentwurf bezieht auch das am 24. Juni 1998 in Aarhus (Dänemark) unterzeichnete Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend POPs ein. Geplant sei, ein Sekretariat einzurichten, das vom UNEP-Exekutivdirektor geleitet wird. Die Bundesrepublik habe sich mit Bonn um den Sitz des Sekretariats beworben.