Pressemitteilung
Datum: 26.02.2002
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
26.02.2002
Bundestagspräsident Thierse kritisiert „Bild am Sonntag“
Nach Angaben der Pressestelle des Deutschen Bundestages
reagierte Bundestagspräsident Thierse in scharfer Form auf die
antiparlamentarischen Ausfälle der „Bild am
Sonntag“ vom 24. Februar und nahm die Abgeordneten vor den
haltlosen Vorwürfen der Boulevardzeitung in Schutz.
Die Zeitung hatte unter Berufung auf den Abgeordneten Michelbach getitelt: „Hier wird das Geld zum Fenster rausgeworfen“ und auf einer Doppelseite sowohl die Möblierung der Bundestagsneubauten als auch Reisen der Parlamentsausschüsse zum Thema gemacht.
In völliger Unkenntnis der Abläufe wird der Abgeordnete Michelbach zitiert, es sei „inakzeptabel, dass die Bundestagsverwaltung ... überteuerte Möbel gekauft“ habe. Richtig ist, dass der Bundestag im Rahmen seiner Haushaltsentscheidungen die Mittel für die Möblierung seiner Neubauten bewilligt und die Baukommission des Ältestenrates mit der Auswahl beauftragt hat. Neben ästhetischen Gesichtspunkten hat bei der Auswahl insbesondere das Preis – Leistungsverhältnis und die lange Haltbarkeit den Ausschlag gegeben. Schließlich werden die Möbel im Rahmen der Amtsausstattung den Mitgliedern des Bundestags nur zur Verfügung gestellt und sollen möglichst auch nach mehreren Legislaturperioden und verschiedenen Büronutzern nicht ausgewechselt werden müssen. Es handelt sich also um einen sorgfältigen und nicht um einen verschwenderischen Umgang mit Steuergeldern. Auch der vom Abg. Michelbach erhobene Vorwurf, dass ausländische Möbel bestellt wurden, entbehrt einer angemessenen Grundlage: große Anschaffungen müssen europaweit ausgeschrieben werden; insgesamt wurden nur sechs Prozent der Möbel außerhalb Deutschlands beschafft. Die Boulevardzeitung unterschlägt diese Informationen, obwohl ihr die entsprechende Mitteilung vergangene Woche eigens vom Pressreferat zugestellt wurde.
Neid ist auch das Thema des BamS-Textes über Ausschussreisen. Hier ist nicht einmal der Bundestag um Erläuterungen gebeten worden. Das hätte womöglich nur daran gehindert, einen der Zeitung vorliegenden Brief des Bundestagspräsidenten grob verfälschend wieder zu geben. In diesem Brief geht es darum, dass die Zahl der in diesem Jahr noch zu genehmigenden Ausschussreisen streng begrenzt werden wird. Grundlage des Schreibens sind der Bundestagsverwaltung bekannte Reisewünsche von Ausschüssen, die in etwa 3 Millionen € kosten würden. Der Bundestagspräsident teilt den Fraktionen mit, dass Reisen in diesem Umfang nicht genehmigt werden. Die Zeitung titelt: „Für Lustreisen wollen Abgeordnete bis zur Wahl 3 Millionen Euro ausgeben.“
Den Bundestagsausschüssen, die die im Rahmen ihrer Aufgaben entstehenden Reisewünsche äußern, dürften die bei Berücksichtigung aller Wünsche entstehenden Kosten unbekannt sein. Unbestritten ist in der seriösen Publizistik und in der wissenschaftlichen Politikbeobachtung, dass solche Dienstreisen von Ausschüssen für die internationale Zusammenarbeit ebenso wie für die Kontrollaufgaben des Parlaments unerlässlich sind. Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat in dieser Wahlperiode die individuellen Reisekosten gesenkt (Verbot der Nutzung der 1. Klasse bei Flügen) und dadurch zusätzliche Reisen erwirtschaften können. Der Bundestagspräsident verzichtet auf die Möglichkeit, die Flugbereitschaft der Bundeswehr zu nutzen und reduziert dadurch erheblich Kosten durch sein persönliches Beispiel. Die Absicht, Reisen im dritten und vierten Quartal dieses Jahres nicht zu genehmigen, folgt der Überlegung, dass die Ergebnisse von Dienstreisen noch von diesem Bundestag verwertet werden können. Aus diesen Gründen hat das Bundestagspräsidium in der vergangenen Sitzung eine Reihe von Reiseanträgen abgelehnt. All dies hätte eine Recherche des Redakteurs Koch zu Tage gefördert. Stattdessen wird die aus der Luft gegriffene, also völlig falsche Behauptung aufgestellt, dass Abgeordnete bislang von Fluggesellschaften für Dienstreisen gewährte Rabatte hätten privat nutzen dürfen. Auch vor diesem Fehler hätte das Pressereferat den Redakteur bewahren können. Herr Koch verzichtete auf Auskünfte, „das Thema“ sei „erledigt“.
Die Zeitung hatte unter Berufung auf den Abgeordneten Michelbach getitelt: „Hier wird das Geld zum Fenster rausgeworfen“ und auf einer Doppelseite sowohl die Möblierung der Bundestagsneubauten als auch Reisen der Parlamentsausschüsse zum Thema gemacht.
In völliger Unkenntnis der Abläufe wird der Abgeordnete Michelbach zitiert, es sei „inakzeptabel, dass die Bundestagsverwaltung ... überteuerte Möbel gekauft“ habe. Richtig ist, dass der Bundestag im Rahmen seiner Haushaltsentscheidungen die Mittel für die Möblierung seiner Neubauten bewilligt und die Baukommission des Ältestenrates mit der Auswahl beauftragt hat. Neben ästhetischen Gesichtspunkten hat bei der Auswahl insbesondere das Preis – Leistungsverhältnis und die lange Haltbarkeit den Ausschlag gegeben. Schließlich werden die Möbel im Rahmen der Amtsausstattung den Mitgliedern des Bundestags nur zur Verfügung gestellt und sollen möglichst auch nach mehreren Legislaturperioden und verschiedenen Büronutzern nicht ausgewechselt werden müssen. Es handelt sich also um einen sorgfältigen und nicht um einen verschwenderischen Umgang mit Steuergeldern. Auch der vom Abg. Michelbach erhobene Vorwurf, dass ausländische Möbel bestellt wurden, entbehrt einer angemessenen Grundlage: große Anschaffungen müssen europaweit ausgeschrieben werden; insgesamt wurden nur sechs Prozent der Möbel außerhalb Deutschlands beschafft. Die Boulevardzeitung unterschlägt diese Informationen, obwohl ihr die entsprechende Mitteilung vergangene Woche eigens vom Pressreferat zugestellt wurde.
Neid ist auch das Thema des BamS-Textes über Ausschussreisen. Hier ist nicht einmal der Bundestag um Erläuterungen gebeten worden. Das hätte womöglich nur daran gehindert, einen der Zeitung vorliegenden Brief des Bundestagspräsidenten grob verfälschend wieder zu geben. In diesem Brief geht es darum, dass die Zahl der in diesem Jahr noch zu genehmigenden Ausschussreisen streng begrenzt werden wird. Grundlage des Schreibens sind der Bundestagsverwaltung bekannte Reisewünsche von Ausschüssen, die in etwa 3 Millionen € kosten würden. Der Bundestagspräsident teilt den Fraktionen mit, dass Reisen in diesem Umfang nicht genehmigt werden. Die Zeitung titelt: „Für Lustreisen wollen Abgeordnete bis zur Wahl 3 Millionen Euro ausgeben.“
Den Bundestagsausschüssen, die die im Rahmen ihrer Aufgaben entstehenden Reisewünsche äußern, dürften die bei Berücksichtigung aller Wünsche entstehenden Kosten unbekannt sein. Unbestritten ist in der seriösen Publizistik und in der wissenschaftlichen Politikbeobachtung, dass solche Dienstreisen von Ausschüssen für die internationale Zusammenarbeit ebenso wie für die Kontrollaufgaben des Parlaments unerlässlich sind. Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat in dieser Wahlperiode die individuellen Reisekosten gesenkt (Verbot der Nutzung der 1. Klasse bei Flügen) und dadurch zusätzliche Reisen erwirtschaften können. Der Bundestagspräsident verzichtet auf die Möglichkeit, die Flugbereitschaft der Bundeswehr zu nutzen und reduziert dadurch erheblich Kosten durch sein persönliches Beispiel. Die Absicht, Reisen im dritten und vierten Quartal dieses Jahres nicht zu genehmigen, folgt der Überlegung, dass die Ergebnisse von Dienstreisen noch von diesem Bundestag verwertet werden können. Aus diesen Gründen hat das Bundestagspräsidium in der vergangenen Sitzung eine Reihe von Reiseanträgen abgelehnt. All dies hätte eine Recherche des Redakteurs Koch zu Tage gefördert. Stattdessen wird die aus der Luft gegriffene, also völlig falsche Behauptung aufgestellt, dass Abgeordnete bislang von Fluggesellschaften für Dienstreisen gewährte Rabatte hätten privat nutzen dürfen. Auch vor diesem Fehler hätte das Pressereferat den Redakteur bewahren können. Herr Koch verzichtete auf Auskünfte, „das Thema“ sei „erledigt“.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2002/pz_0202261