Pressemitteilung
Datum: 21.05.2003
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
21.05.2003
Die Pressestelle des Deutschen Bundestages teilt mit:
Kani Alavi ist der einzige deutsche Künstlername, der
im Skulpturenpark der Vereinten Nationen in New York genannt
wird.
Das Landgericht Berlin hat gestern die Klage des Künstlers Kani Alavi, mit der er wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung von der Bundesrepublik Deutschland 170.000 Euro fordert, verhandelt. In den meisten Presseberichten darüber wird eine für die Beurteilung des Rechtsstreits wesentliche Information zurückgehalten.
Am 4. April 2002 erfolgte in New York die feierliche Übergabe von drei durch den Künstler Kani Alavi bemalten Mauersegmenten an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, durch Bundestagspräsident Wolfgang Thierse. Der Künstler hatte sich durch seine schriftlichen Äußerungen gegenüber dem Bundestagspräsidenten mit einer derartigen Schenkung einverstanden erklärt. In seinem Schreiben hatte es geheißen, es sei für ihn "eine große Ehre", dass sein Graffito nun im Skulpturenpark der Vereinten Nationen zu sehen sei. Der Künstler hat immer nur das ihm zustehende Benennungsrecht nach § 13 Urheberrechtsgesetz eingefordert und der Schenkung als solcher nicht widersprochen. Diesem Benennungsrecht hat der Deutsche Bundestag durch eine eigens auf den Segmenten angebrachte Tafel entsprochen.
Obwohl dieser Umstand in den öffentlichen Verhandlungen des Landgerichts Berlin gestern ausführlich dargelegt wurde, wird er in Presseberichten über diese Verhandlung gar nicht oder nur am Rande erwähnt. Das entspricht der Darstellung des Künstlers, der bis zum heutigen Tage wider besseres Wissen verbreitet, er sei auch in New York nicht als Urheber des Kunstwerks genannt.
Das übergebene Mauerstück ist seit der Übergabe mit einem 55 x 55 cm großen Hinweisschild versehen, auf dem neben Informationen über den Entstehungszeitpunkt und -zusammenhang zu lesen ist: "Artist: Kani Alavi". Zusätzlich wurde während der Zeremonie allen anwesenden Pressevertretern ein von Herrn Alavi selbst erstellter Lebenslauf übergeben.
Alavi ist damit der einzige deutsche Künstler, dessen Name im Skulpturenpark der Vereinten Nationen zu lesen ist.
Das Landgericht Berlin hat gestern die Klage des Künstlers Kani Alavi, mit der er wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung von der Bundesrepublik Deutschland 170.000 Euro fordert, verhandelt. In den meisten Presseberichten darüber wird eine für die Beurteilung des Rechtsstreits wesentliche Information zurückgehalten.
Am 4. April 2002 erfolgte in New York die feierliche Übergabe von drei durch den Künstler Kani Alavi bemalten Mauersegmenten an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, durch Bundestagspräsident Wolfgang Thierse. Der Künstler hatte sich durch seine schriftlichen Äußerungen gegenüber dem Bundestagspräsidenten mit einer derartigen Schenkung einverstanden erklärt. In seinem Schreiben hatte es geheißen, es sei für ihn "eine große Ehre", dass sein Graffito nun im Skulpturenpark der Vereinten Nationen zu sehen sei. Der Künstler hat immer nur das ihm zustehende Benennungsrecht nach § 13 Urheberrechtsgesetz eingefordert und der Schenkung als solcher nicht widersprochen. Diesem Benennungsrecht hat der Deutsche Bundestag durch eine eigens auf den Segmenten angebrachte Tafel entsprochen.
Obwohl dieser Umstand in den öffentlichen Verhandlungen des Landgerichts Berlin gestern ausführlich dargelegt wurde, wird er in Presseberichten über diese Verhandlung gar nicht oder nur am Rande erwähnt. Das entspricht der Darstellung des Künstlers, der bis zum heutigen Tage wider besseres Wissen verbreitet, er sei auch in New York nicht als Urheber des Kunstwerks genannt.
Das übergebene Mauerstück ist seit der Übergabe mit einem 55 x 55 cm großen Hinweisschild versehen, auf dem neben Informationen über den Entstehungszeitpunkt und -zusammenhang zu lesen ist: "Artist: Kani Alavi". Zusätzlich wurde während der Zeremonie allen anwesenden Pressevertretern ein von Herrn Alavi selbst erstellter Lebenslauf übergeben.
Alavi ist damit der einzige deutsche Künstler, dessen Name im Skulpturenpark der Vereinten Nationen zu lesen ist.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2003/pz_030521