5. Vereinheitlichung der Inkrementellen Verfahren
Wie eingangs schon vermerkt, lassen sich die Verfahren nach d´Hondt und nach Sainte Laguë/Schepers dadurch charakterisieren, dass sie zunächst eine Reihenfolge bestimmen und durch Zugriff entsprechend dieser Reihenfolge die Anteile der Parteien an einem bestimmten abgeleiteten Gremium "inkrementell" aufbauen.
Die beiden Verfahren unterscheiden sich lediglich dadurch, wie hoch die Anspruchs-voraussetzung für den nächsten Zugriff erfüllt sein muss: voll (d´Hondt) oder zur Hälfte (Sainte Laguë/Schepers).
Dies lässt sich nutzen, um die Formeln für die Rangmaßzahlen bzw. die Höchstzahlen für die beiden Verfahren zu vereinheitlichen.
Vereinheitlichte Formel - Darstellung für die Rangmaßzahlen:
(Definitionen der symbolischen Bezeichnungen s. unter Abschnitt 3)
Dabei wird der "Verfahrensparameter" l eingeführt, der die folgenden Werte hat:
Verfahren nach d´Hondt: | l = 0 |
Verfahren nach Sainte Laguë/Schepers: | l = 0,5 |
(Andere Werte für l zwischen 0 und 1 sind denkbar, haben aber nicht dieselbe Plausibilität für sich wie der Wert 0,5; dieser bedeutet, dass die konkurrierenden Zugriffe jeweils dann gestattet werden, wenn die Mitte des Zuteilungsintervalls erreicht ist.)