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7. September 1949
Erste Hörfunkübertragung aus dem Plenum
Die konstituierende Sitzung des 1. Deutschen Bundestages wird am 7. September 1949 live vom Hörfunk übertragen. Damit ist die Geburtsstunde des Bundestages zugleich die Radiopremiere für das deutsche Parlament. Umfangreichere Hörfunksendungen aus dem Bundestag gibt es erst wieder ab 1952. Ein richtiges Quotenhighlight ist die viertägige Direktübertragung der Beratungen über die Pariser Verträge im Februar 1955. Rund zehn Millionen Rundfunkgeräte sind eingeschaltet. Heute gibt es nur noch selten Radioübertragungen, aber unter der Telefonnummer (0 30) 2 27-2 00 18 kann der Ton einer laufenden Bundestagssitzung am Telefon verfolgt werden.
6. Oktober 1953
Erste TV-Übertragung aus dem Plenum
Die konstituierende Sitzung des 2. Bundestages am 6. Oktober 1953 wird erstmals live im Fernsehen übertragen. Ein Jahr später werden schon zwölf Sitzungen im TV ausgestrahlt. Von Mitte der 50er bis Mitte der 60er Jahre ist das Fernsehen im Plenum ein weniger gern gesehener Gast. Der Ältestenrat beschließt im Januar 1958 sogar, TV-Übertragungen künftig nicht mehr zuzulassen. Da das Fernsehen in den 60er Jahren immer beliebter wird, sind Sendungen aus dem Plenarsaal seit 1966 wieder erlaubt. 1979 erteilt der Bundestag auch die offizielle Genehmigung, aus dem Plenarsaal farbig zu übertragen.
19. September 1965
Erste Wahlsendung mit Computerhochrechnung
Das Fernsehen und die Hörfunkwellen der ARD präsentieren am Abend des 19. September 1965 eine Premiere: die erste Wahlprognose aus dem Computer, die dem späteren Endergebnis sehr nahe kommt. 17 Millionen Zuschauer sitzen vor ihren TV-Geräten und verfolgen, wie Moderator Rudolf Rohlinger verkündet, dass „mein Freund, der Computer“ ein erstes Ergebnis berechnet hat. Viele sind skeptisch, doch der Sendeleiter Werner Höfer verteidigt die neue Technik und ruft: „Schießen sie nicht auf den Computer!“ Vorbild waren die USA mit den Sendungen über die Präsidentschaftswahlen von 1960 (Kennedy gegen Nixon) und 1964 (Johnson gegen Goldwater).
26. April 1995
Parlamentsfernsehen auf Sendung
Was viele nicht wissen: Der Bundestag hat sogar einen eigenen Fernsehsender! Die Diskussion über einen Parlamentskanal beginnt 1985. Der damalige Bundestagspräsident Philipp Jenninger will den Bürgern die Möglichkeit verschaffen, unabhängig von den Sendezeiten der TV-Anstalten Bundestagsdebatten so lange verfolgen zu können, wie sie es wünschen. Seit dem 26. April 1995 überträgt der Bundestag (damals noch in Bonn) über seinen Hauskanal die Plenarsitzungen in die Büros der Abgeordneten und in Medienredaktionen. Per Satellit, über Internet-Live-Stream und im Berliner Kabelnetz können schon heute Privathaushalte das Programm verfolgen.
31. Januar 1996
www.bundestag.de geht online
An diesem Tag beginnt im deutschen Parlament die Onlineära: Die Website www.bundestag.de wird freigeschaltet. Damals sind erst ein halbes Dutzend Abgeordnete und fünf Ministerien an das weltweite Datennetz angeschlossen. Doch das erste Onlinejahr kann gleich eine Erfolgsbilanz vorweisen: 780.000 Nutzer, 18.148 abgerufene Plenarprotokolle, 17.833 Bestellungen für Informationsmaterial und 3.130 E-Mail-Anfragen. 2005 besuchten etwa 9,7 Millionen Surfer die Seite. Mehrmals täglich werden Meldungen, Pressemitteilungen und Serviceangebote aktualisiert.
25. April 2005
Live aus dem Untersuchungsausschuss
Ein neues Gesetz über Untersuchungsausschüsse erlaubt die Liveübertragung, wenn der Ausschuss dies mit Zweidrittelmehrheit beschließt und der Zeuge zustimmt. Im Untersuchungsausschuss zur so genannten Visa-Affäre sagt der damalige Bundesaußenminister Fischer am 25. April 2005 als erster vor laufender Kamera aus. Die Livesendung ist umstritten. Befürworter glauben, Bürger könnten sich durch die Übertragung ein besseres Bild von politischen Vorgängen machen. Kritiker befürchten, Politiker könnten das Fernsehen für taktische Aussagen und Bloßstellung des politischen Gegners nutzen.