Abgeordnete
16. Wahlperiode
Christine Lambrecht, SPD
Rechtsanwältin
Geboren am 19. Juni 1965 in Mannheim; evangelisch; ledig, ein
Sohn.
1984 Abitur in Viernheim. 1984 Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim und Mainz, erstes und zweites juristisches Staatsexamen. 1992 Aufbaustudium an der Verwaltungshochschule in Speyer, Abschluss: Magister der Verwaltungswissenschaften.
Seit 1992 Lehrauftrag an der Berufsakademie Mannheim für Zivil- und Wirtschaftsrecht, Vorträge in der Erwachsenenbildung; seit 1995 selbständige Rechtsanwältin in Viernheim.
Mitglied der AWO, im VdK und im Verein Bürger und Polizei e. V., Gründungsmitglied des Vereins Frauenhaus Bergstraße.
Seit 1982 Mitglied der SPD, Vorstandsmitglied des SPD-Hessen-Süd und des SPD-Landesverbandes Hessen, Mitglied im SPD-Parteirat. Seit 1985 Stadverordnete der Stadt Viernheim, 1989 bis 1997 Kreistagsabgeordnete im Kreis Bergstraße.
Mitglied des Bundestages seit 1998; seit Oktober 2002 Vorsitzende der Arbeitsgruppe Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunität der SPD-Fraktion.
1984 Abitur in Viernheim. 1984 Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim und Mainz, erstes und zweites juristisches Staatsexamen. 1992 Aufbaustudium an der Verwaltungshochschule in Speyer, Abschluss: Magister der Verwaltungswissenschaften.
Seit 1992 Lehrauftrag an der Berufsakademie Mannheim für Zivil- und Wirtschaftsrecht, Vorträge in der Erwachsenenbildung; seit 1995 selbständige Rechtsanwältin in Viernheim.
Mitglied der AWO, im VdK und im Verein Bürger und Polizei e. V., Gründungsmitglied des Vereins Frauenhaus Bergstraße.
Seit 1982 Mitglied der SPD, Vorstandsmitglied des SPD-Hessen-Süd und des SPD-Landesverbandes Hessen, Mitglied im SPD-Parteirat. Seit 1985 Stadverordnete der Stadt Viernheim, 1989 bis 1997 Kreistagsabgeordnete im Kreis Bergstraße.
Mitglied des Bundestages seit 1998; seit Oktober 2002 Vorsitzende der Arbeitsgruppe Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunität der SPD-Fraktion.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Die nach den Verhaltensregeln für die Mitglieder des
Deutschen Bundestages veröffentlichungspflichtigen Angaben
werden zum Zeitpunkt des Erscheinens des 2. Teils des Amtlichen
Handbuches veröffentlicht.
Quelle:
http://www.bundestag.de/mdb/bio/L/lambrch0