Glossar
Fraktionen
Mindestens fünf Prozent der Mitglieder des
Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien
angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele
in keinem Bundesland miteinander im Wettbewerb stehen, können
eine Fraktion bilden (Der 16.Bundestag hat 614 Mitglieder,
fünf Prozent davon sind 31). Schließen sich Mitglieder
des Bundestages abweichend von dieser Regelung zusammen, so werden
sie nur dann als Fraktion anerkannt, wenn der Bundestag zugestimmt
hat. Die Besetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse
sowie der Ausschussvorsitze richtet sich nach der Stärke der
einzelnen Fraktionen. Im 16.Bundestag gibt es fünf Fraktionen:
CDU/CSU (226 Sitze), SPD (222 Sitze) FDP (61 Sitze), die LINKE. (54
Sitze) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (51 Sitze),
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/F/fraktionen