Pressemitteilung
Datum: 04.12.2001
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
04.12.2001
Bundestagspräsident Thierse weist Vorwürfe des Bundes der Steuerzahler zurück
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat öffentlich
erhobene Vorwürfe des Bundes der Steuerzahler im Zusammenhang
mit der sogenannten Mitarbeiterpauschale für
Bundestagsabgeordnete zurückgewiesen. In einem Schreiben an
den Bund der Steuerzahler nimmt er auch Stellung zu Fragen nach den
Kosten bei der Verlegung von Teppichböden im
Jakob-Kaiser-Haus. In dem Brief heißt es:
"Die Presseverlautbarung des Bundes der Steuerzahler vom 28. November 2001 bezüglich der "Mitarbeiterpauschale" und Ihr Schreiben vom 13. November 2001 an die Bundesbaugesellschaft Berlin mbH wegen der Verlegung der Teppichböden im Jakob-Kaiser-Haus sind geeignet, Missverständnisse zu erzeugen und veranlassen mich, Folgendes klarzustellen:
Die Verkleinerung des Parlaments führt nicht nur zur Vergrößerung der Wahlkreise, sondern bedeutet wegen der größeren Betreuungsdichte für die Bürger auch eine erhebliche Mehrarbeit für die Abgeordneten und ihre Büros. Ohne mehr Personal ist dies nicht zu bewältigen. Das war dem Deutschen Bundestag schon bei seiner Verkleinerungsentscheidung bewusst. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel werden durch die Einsparungen bei Mitarbeitern infolge der Verkleinerung des Parlaments kostenneutral erwirtschaftet.
Zu Ihrem Vorwurf, die Mittel aus der Mitarbeiterpauschale würden zweckentfremdet, weil die Abgeordnetenmitarbeiter angeblich auch für Parteiaufgaben und Wahlkampfzwecke eingesetzt würden, bemerke ich:
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten gemäß § 12 Abs. 3 Abgeordnetengesetz (AbgG) Ersatz der Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeiter(inne)n nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes und der Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates. Darin ist ausdrücklich festgelegt, dass die Mitarbeiter(innen) nur zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit der Mitglieder des Deutschen Bundestages beschäftigt werden dürfen. Die Verwendung von Mitteln aus der Mitarbeiterpauschale für Parteiaufgaben ist nicht statthaft.
Natürlich wird ein großer Teil der politischen Arbeit der Abgeordneten nach außen über die Parteien vermittelt. Dass das Nebeneinander von Abgeordnetentätigkeit und Parteiarbeit der Mitglieder des Deutschen Bundestages vielfältige Berührungspunkte zu ihrer Arbeit in der jeweiligen Partei hat, liegt im Wesen der parlamentarischen Demokratie und der Mitwirkung der Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes.
Es wäre aber willkürlich und falsch, wenn man die Tätigkeit nur auf das Parlament im engeren Sinne beschränken würde. Zwar ist der Abgeordnete zunächst Mitglied eines Gesetzgebungs- und Kontrollorgans mit allen hiermit verbundenen Aufgaben. Doch nicht nur im Parlament wirkt der Abgeordnete. Umfangreiche Tätigkeiten werden dem Abgeordneten auch außerhalb des Parlaments abverlangt.
Als obersten Repräsentanten ihrer jeweiligen politischen Partei obliegt den Abgeordneten in ihren Wahlkreisen die Aufgabe, an der politischen Meinungs- und Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Sie sollen im Sinne unserer repräsentativen Demokratie die ständige Verbindung zwischen Parlament und dem Wahlvolk darstellen und auf diese Weise für Rückkoppelungsprozesse aller Art zwischen Wählern und Gewählten sorgen. Die einzelnen Funktionen dieser Arbeit sind alle untrennbar miteinander verbunden. Insofern gehen Ihre diesbezüglichen Vorwürfe fehl.
Hinsichtlich der Verlegung von geänderten Teppichböden im Jakob-Kaiser-Haus hat Sie die Bundesbaugesellschaft Berlin mbH bereits mit Schreiben vom 1. November und 20. November 2001 unterrichtet. Nach Darlegung der Bundesbaugesellschaft Berlin mbH sind, wie Ihnen mitgeteilt wurde, keine zusätzlichen Kosten entstanden. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu bewerten, dass die Bundesbaugesellschaft umfangreichen institutionellen Prüfungen hinsichtlich der Durchführung der Projekte unterliegt. Dies sind neben der Kontrolle durch den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse auch der Bundesrechnungshof und die im Rahmen der Innenrevision beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Da Presseberichte zu beiden Gegenständen - Mitarbeiterpauschale und Teppichböden - irreführend und durch Sie mitveranlasst sind, fordere ich Sie zu entsprechenden Richtigstellungen in der Öffentlichkeit auf."
"Die Presseverlautbarung des Bundes der Steuerzahler vom 28. November 2001 bezüglich der "Mitarbeiterpauschale" und Ihr Schreiben vom 13. November 2001 an die Bundesbaugesellschaft Berlin mbH wegen der Verlegung der Teppichböden im Jakob-Kaiser-Haus sind geeignet, Missverständnisse zu erzeugen und veranlassen mich, Folgendes klarzustellen:
Die Verkleinerung des Parlaments führt nicht nur zur Vergrößerung der Wahlkreise, sondern bedeutet wegen der größeren Betreuungsdichte für die Bürger auch eine erhebliche Mehrarbeit für die Abgeordneten und ihre Büros. Ohne mehr Personal ist dies nicht zu bewältigen. Das war dem Deutschen Bundestag schon bei seiner Verkleinerungsentscheidung bewusst. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel werden durch die Einsparungen bei Mitarbeitern infolge der Verkleinerung des Parlaments kostenneutral erwirtschaftet.
Zu Ihrem Vorwurf, die Mittel aus der Mitarbeiterpauschale würden zweckentfremdet, weil die Abgeordnetenmitarbeiter angeblich auch für Parteiaufgaben und Wahlkampfzwecke eingesetzt würden, bemerke ich:
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten gemäß § 12 Abs. 3 Abgeordnetengesetz (AbgG) Ersatz der Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeiter(inne)n nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes und der Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates. Darin ist ausdrücklich festgelegt, dass die Mitarbeiter(innen) nur zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit der Mitglieder des Deutschen Bundestages beschäftigt werden dürfen. Die Verwendung von Mitteln aus der Mitarbeiterpauschale für Parteiaufgaben ist nicht statthaft.
Natürlich wird ein großer Teil der politischen Arbeit der Abgeordneten nach außen über die Parteien vermittelt. Dass das Nebeneinander von Abgeordnetentätigkeit und Parteiarbeit der Mitglieder des Deutschen Bundestages vielfältige Berührungspunkte zu ihrer Arbeit in der jeweiligen Partei hat, liegt im Wesen der parlamentarischen Demokratie und der Mitwirkung der Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes.
Es wäre aber willkürlich und falsch, wenn man die Tätigkeit nur auf das Parlament im engeren Sinne beschränken würde. Zwar ist der Abgeordnete zunächst Mitglied eines Gesetzgebungs- und Kontrollorgans mit allen hiermit verbundenen Aufgaben. Doch nicht nur im Parlament wirkt der Abgeordnete. Umfangreiche Tätigkeiten werden dem Abgeordneten auch außerhalb des Parlaments abverlangt.
Als obersten Repräsentanten ihrer jeweiligen politischen Partei obliegt den Abgeordneten in ihren Wahlkreisen die Aufgabe, an der politischen Meinungs- und Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Sie sollen im Sinne unserer repräsentativen Demokratie die ständige Verbindung zwischen Parlament und dem Wahlvolk darstellen und auf diese Weise für Rückkoppelungsprozesse aller Art zwischen Wählern und Gewählten sorgen. Die einzelnen Funktionen dieser Arbeit sind alle untrennbar miteinander verbunden. Insofern gehen Ihre diesbezüglichen Vorwürfe fehl.
Hinsichtlich der Verlegung von geänderten Teppichböden im Jakob-Kaiser-Haus hat Sie die Bundesbaugesellschaft Berlin mbH bereits mit Schreiben vom 1. November und 20. November 2001 unterrichtet. Nach Darlegung der Bundesbaugesellschaft Berlin mbH sind, wie Ihnen mitgeteilt wurde, keine zusätzlichen Kosten entstanden. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu bewerten, dass die Bundesbaugesellschaft umfangreichen institutionellen Prüfungen hinsichtlich der Durchführung der Projekte unterliegt. Dies sind neben der Kontrolle durch den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse auch der Bundesrechnungshof und die im Rahmen der Innenrevision beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Da Presseberichte zu beiden Gegenständen - Mitarbeiterpauschale und Teppichböden - irreführend und durch Sie mitveranlasst sind, fordere ich Sie zu entsprechenden Richtigstellungen in der Öffentlichkeit auf."
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2001/pz_0112042