Klärung der Vaterschaft
Um Klärung der Vaterschaft eines Kindes geht es in zwei
Gesetzesentwürfen der Bundesregierung (
16/6561, 16/6649) und in einem der
Länderkammer (
16/5370), zu denen der Rechtsausschuss am
Mittwoch, dem 12. Dezember 2007, eine öffentliche
Anhörung veranstaltet.
Generelles Recht auf Klärung der Vaterschaft
Die Regierung will, dass an ihrer Vaterschaft zweifelnden
Männern grundsätzlich das Recht eingeräumt wird, den
Anspruch auf genetische Untersuchung zur Klärung der
Abstammung durchzusetzen. Damit kommt sie einer Forderung des
Bundesverfassungsgerichtes nach, das im Februar diesen Jahres
beschlossen hatte, dass heimlich vorgenommene Tests auf
Klärung der Vaterschaft vor Gericht unverwertbar seien, weil
sie das Recht des Kindes auf die so genannte informationelle
Selbstbestimmung verletzten.
Abstammungsklärung unabhängig von Gang vor Gericht
Das Bundesverfassungsgericht hatte Berlin jedoch gleichzeitig aufgefordert, bis Ende März nächsten Jahres ein Verfahren zu schaffen, das klärt, ob das Kind vom Vater abstammt oder nicht. Eine derartige Untersuchung auf Abstammung soll unabhängig vom Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft erfolgen. Wenn sich allerdings einer der Betroffenen gegen diesen Weg sperrt, bleibt nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage. Laut Regierung gibt es circa 20.000 Gen-Tests in Deutschland jährlich. Der Bundesrat möchte es zweifelnden Männern ermöglichen, eine gendiagnostische Analyse (beispielsweise mit Haaren oder Speichel des Kindes) einzufordern, ob der Nachwuchs von ihm abstammt oder nicht.
Zeit: Mittwoch, 12. Dezember 2007, 14.00
Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungsraum 4.300
Liste der eingeladenen Sachverständigen:
- Prof. Marion Albers, Universität Augsburg, Vorsitzende der Kommission Gentechnologie des Deutschen Juristinnenbundes
- Frauke Brosius-Gersdorf, Universität Potsdam
- Helmut Borth, Präsident des Amtsgerichts Stuttgart
- Ingrid Groß, Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V.
- Prof. Tobias Helms, Universität Marburg
- Angelika Naake, Rechtsanwältin aus Memmingen
- Georg Rixe, Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V.
- Horst-Heiner Rotax, Richter am Amtsgericht Hamburg
- Prof. Siegfried Wilutzki, Direktor des Amtsgerichts Brühl a.D. und Ehrenvorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich unter Nennung ihres Namens und Geburtsdatums unter der E-Mail-Adresse rechtsausschuss@bundestag.de anzumelden.
Bild und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.