Die Renten generationsgerecht und zukunftssicher reformieren
Berlin: (hib/RAB) Die vom Bundestag im Juni letzten Jahres beschlossene Rentenreform weist erhebliche Mängel auf. Diese Überzeugung vertritt die CDU/CSU in einem Antrag ( 14/8269). Deshalb will sie die Rahmenbedingungen für den Aufbau der ergänzenden privaten und betrieblichen Altersvorsorge insbesondere für Langzeitarbeitslose verbessern und die Förderung auf Familien mit Kindern und auf Bezieher niedriger Einkommen konzentrieren. Außerdem solle die Förderung des Wohneigentums auf die bestehenden Bausparleistungen ausgeweitet werden. Gleichzeitig verlangen die Parlamentarier, den Bürgern offen und vollständig Auskunft über die Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung zu geben. Dazu gehörten auch Angaben zur Entwicklung der Beitragssätze. Weiter setzt sich die Fraktion in ihrem Antrag dafür ein, den demografischen Faktor der Blümschen Rentenreform wieder einzuführen und die eigenständige Alterssicherung von Frauen auszubauen, indem geeignete Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen werden.
Die Union argumentiert, noch vor Inkrafttreten der Reform am 1. Januar dieses Jahres sei deutlich geworden, dass die Rentenreform weiter korrekturbedürftig ist. Die Regierung habe nur durch einen Eingriff in die Schwankungsreserve den bisherigen Beitragssatz von 19,1 Prozent halten können. Der Beitragssatz könne bis zum Jahre 2005 nicht unter 19 Prozent gesenkt werden. Auch das Ziel, den Beitrag im Jahr 2030 nicht die Marke von 22 Prozent übersteigen zu lassen, könne nicht erreicht werden. Ebenso weise die Ausgestaltung der privaten und betrieblichen Vorsorge gravierende Mängel auf, so die Union. Undurchsichtige und komplizierte Fördervoraussetzungen seien eine Belastung für alle Beteiligten und schränkten die Freiheit der Bürger bei der Anlage, aber auch bei der späteren Verwendung des angesparten Kapitals erheblich ein. Fehlende Kostentransparenz machten zudem einen Preisvergleich für die Bürger kaum möglich.