Behinderte und chronisch Kranke auch weiterhin mit Hilfsmitteln versorgen
Berlin: (hib/STT) Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten sollen ausreichend beraten, motiviert, therapiert und versorgt werden. Dazu gehöre neben der ärztlichen Tätigkeit und den physiotherapeutischen Maßnahmen vor allem die Hilfsmittelversorgung, so die Fraktion der PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/8398). Zur Zeit prüften die Krankenkassen unter dem Vorwand des Kostendrucks auch die Hilfsmittelverordnungen besonders intensiv. Die Kostenübernahme zum Beispiel für Inkontinenz-Artikel werde immer häufiger mit dem Hinweis verweigert, dass diese Hilfsmittel den Charakter von Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens hätten. Die PDS möchte wissen, ob die von den Krankenkassen praktizierte "restriktive Verordnungspraxis" im Sinne der Bundesregierung ist. Des Weiteren interessiert die Fraktion, wie die Regierung die Praxis einiger Krankenkassen bewertet, die Wertmittelgrenze außer Kraft zu setzen und eine Genehmigungspflicht für Hilfsmittel einzuführen. Auch fragt die Fraktion, ob die Bundesregierung gesetzliche oder andere Maßnahmen für erforderlich hält, um das Kriterium der Teilhabe-Förderung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten zu gewährleisten.