Regierung schlägt Änderung des Bundesfernstraßengesetzes vor
Berlin: (hib/RAB) Bundesfernstraßen, die nicht mehr dem weiträumigen Verkehr dienen, sollen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung in die sich aus dem Landesrecht ergebene Straßenklasse abgestuft werden. Zu diesem Zweck hat die Regierung einen Gesetzentwurf ( 14/8448) vorgelegt. Die Folge sei, dass die ehemalige Bundesfernstraße nach der Abstufung nicht mehr von der Bundesgesetzgebung erfasst werde. Nach Darstellung der Regierung kommt es im Zusammenhang mit dem Bau von Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstraßen mitunter dazu, dass die Umstufungen von Ortsdurchfahrten, die nicht mehr den weiträumigen Verkehr dienen, vielfach nicht gleichzeitig mit der Verkehrsvergabe der Ortsumgebung vorgenommen werden könnten. Dadurch würden für den Bund vielfach doppelte Straßenbaulasten anfallen. Daher solle bereits zum Zeitpunkt der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens der Straßenbaulastträger ein Umstufungskonzept vorlegen und in die Planunterlagen aufnehmen.
Die Länderkammer schlägt in ihrer Stellungnahme zu der Initiative vor, dass eine entsprechende Abstufung in die sich nach Landesrecht ergebene Straßenklasse voraussetzt, dass der hierfür zuständige Träger der Straßenbaulast zustimmt. Diesen Vorschlag lehnt die Regierung in ihrer Gegenäußerung ab. Mit einer solchen Änderung würde das Interesse des Bundes sowie aller Beteiligten an einem zügigeren Verfahren zur Umstufung von Bundesfernstraßen nicht berücksichtigt.