Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/SAS) Der Umgang mit den Terroranschlägen in den USA am 11. September vergangenen Jahres stand im Vordergrund einer Sitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Wie aus einer Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ( 14/8329) hervorgeht, unterstrich das Ende September 2001 in Straßburg tagende Gremium, dass es demokratischen Staaten um Recht und Gerechtigkeit, nicht um Rache gehe. Auch wenn militärische Mittel eingesetzt werden müssten, solle es dem Wesen nach eine Aktion des Rechts, der Verbrechensbekämpfung, der Justiz sein und kein Krieg. Die Parlamentarische Versammlung akzeptierte die Möglichkeit von Militäraktionen gegen die Täter und die Hintermänner der Angriffe auf die Vereinigten Staaten unter der Voraussetzung, dass solche Aktionen vom UN-Sicherheitsrat gebilligt, die Ziele klar definiert, Angriffe auf die Zivilbevölkerung vermieden und diese unter Einhaltung internationalen Rechts durchgeführt werden.