Bei Erschließungsmaßnahmen nicht doppelt besteuern
Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, eine doppelte Umsatzsteuerbelastung von Erschließungsmaßnahmen auszuschließen. Damit soll sie dem Zweck der Novelle des Baugesetzbuches, Erschließungsmaßnahmen zu beschleunigen und die Kosten dafür zu senken, "volle Geltung" verschaffen, heißt es in einem Antrag ( 14/8593). Mit der Novelle des Baugesetzbuches 1997 sei zur Entlastung der kommunalen Haushalte, zur schnelleren Mobilisierung von Bauland und zur Kostensenkung der Baulanderschließung der Abschluss von Erschließungsverträgen zwischen Gemeinden und Dritten ermöglicht worden. Diese Ziele würden durch die umsatzsteuerliche Behandlung von Erschließungsverträgen mit zwischengeschalteten privaten Erschließungsunternehmen erheblich beschwert, betont die Fraktion. Grundlage dafür sei die Regelung, die in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder vom Dezember 2000 dargelegt sei. Darin werde die Möglichkeit einer umsatzsteuerlichen Doppelbelastung von Erschließungsmaßnahmen durch Gesellschaften, die Nichteigentümer der zu erschließenden Flächen sind, begründet, wenn sich das private Erschließungsunternehmen gegenüber den bauwilligen Grundstückseigentümern durch privatrechtliche Verträge zur Erschließung verpflichtet. Würden erschlossene Anlagen nach der Herstellung unentgeltlich auf die Gemeinde übertragen, falle einerseits Umsatzsteuer im Hinblick auf die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen als Werklieferung an die Gemeinde an. Andererseits solle das private Erschließungsunternehmen auch für die Leistungen gegenüber dem Grundstückseigentümer steuerpflichtig sein. Im Ergebnis könne dies zu einer doppelten Belastung der Umsatzsteuer führen, so die Abgeordneten.