Ad-hoc-Arbeitsgruppe soll eindeutige Vorgaben erarbeiten
Berlin: (hib/VOM) Um das Vertrags- und Vergabemanagement im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zu verbessern, ist eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/8659) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 14/8443) mit. Hintergrund der Anfrage war ein Vergabeverfahren im Zusammenhang mit dem EU-Beschäftigungsprogramm "Equal". Dazu heißt es in der Antwort, die Abteilungsleitung sei davon ausgegangen, dass der zuständige Referatsleiter nach dem Scheitern des ersten Ausschreibungsverfahrens alle drei Optionen (Vorbereitung eines erneuten Ausschreibungsverfahrens, Beauftragung der Bundesanstalt für Arbeit und Beleihung) bearbeitete, weil für alle drei Optionen Arbeitsaufträge erteilt worden seien. Sie habe nicht gewusst, dass der Referatsleiter ausschließlich an der Beleihungsoption arbeitete. Die Tatsache, dass eine erneute Ausschreibung unterblieb, lasse sich auch dadurch erklären, dass die Verantwortlichen Sorge hatten, ein erneutes Ausschreibungsverfahren nicht so rechtzeitig abschließen zu können, dass EU-Initiative "Equal" termingerecht und ohne Verlust von EU-Fördermitteln hätte starten können. Diese Besorgnis habe ihre Ursache in dem von einem Mitbewerber der Firma efp im ersten, annullierten Ausschreibungsverfahren angestrengten Klageverfahren. Für einen Verdacht auf Untreue oder Betrug gebe es weder bei den Mitarbeitern des Ministeriums noch der Firma efp Anhaltspunkte. Soweit ein Schaden entstanden sei, liege er in einem Zinsverlust wegen vorübergehender Überzahlung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Liquiditätsvorschüsse. Da in entsprechender Höhe bei der Firma efp ein "rechtsgrundloser Vermögensvorteil" eingetreten sein könnte, werde der Betrag von dort zu erstatten oder im Rahmen der Abrechnung einzubehalten sein, heißt es in der Antwort.
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe werde die generellen Regelungen in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung klarstellend ergänzen und eindeutige Vorgaben für die Beteiligung von höheren Vorgesetzen und anderen Stellen erarbeiten. Als "Sofortmaßnahme" würden im Arbeitsministerium auf Vorschlag dieser Arbeitsgruppe Schwellenwerte für die Beteiligung von höheren Vorgesetzten bei der Vertragsvergabe und bei der Vertragsunterzeichnung festgelegt.