Preisbindung bei Verlagserzeugnissen neu regeln
Berlin: (hib/MIK) Einen Gesetzentwurf zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen ( 14/8854) haben die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt. Danach soll jeder, der Bücher verlegt oder importiert, verpflichtet werden, einen Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis) für die Ausgabe eines Buches für den Verkauf an Letztabnehmer festzusetzen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Entsprechendes soll bei Änderungen des Endpreises gelten. Wer Bücher importiert, soll zur Festsetzung des Endpreises den vom Verleger des Verlagsstaates für Deutschland empfohlenen Letztabnehmerpreis einschließlich der in Deutschland jeweils geltenden Mehrwertsteuer nicht unterschreiten dürfen, heißt es im Gesetzentwurf weiter. Habe der Verleger keinen Preis für Deutschland empfohlen, so dürfe der Importeur zur Festsetzung des Endpreises den für den Verlagsstaat festgesetzten Nettopreis des Verlegers für Endabnehmer zuzüglich der in Deutschland jeweils geltenden Mehrwertsteuer nicht unterschreiten. Die Festsetzung unterschiedlicher Endpreise für einen bestimmten Titel durch einen Verleger oder Importeur oder den Lizenznehmer sei zulässig, wenn dies insbesondere entweder im Hinblick auf Ausstattung oder Erscheinungszeitpunkt oder Verpflichtung des Käufers durch Mitgliedschaft in einer Buchgemeinschaft sachlich gerechtfertigt ist.
Die Preisbindung von Verlagserzeugnissen ist bisher in Deutschland von den Marktteilnehmern durch Abschluss vertikaler Verträge geregelt worden, heißt es im Gesetzentwurf zur Begründung. Der Gesetzgeber habe hierfür im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen die Preisbindungen für alle Arten von Verlagserzeugnissen ermöglicht. Dieses System der auf freiwilliger Absprache der Marktteilnehmer beruhenden Preisbindung werde bei Büchern auf europäischer Ebene unter EU-kartellrechtlichen Gesichtspunkten "sehr kritisch" gesehen. Daher bestehe ein dringendes Bedürfnis, dieses System durch eine zwingende gesetzliche Regelung zu ersetzen, der keine kartellrechtlichen Bedenken entgegenstehen würden. Die vertraglich vereinbarte Preisbindung für Zeitungen und Zeitschriften stoße dagegen auf EU-Ebene nicht auf kartellrechtliche Bedenken und werde daher beibehalten.