Bund und Länder zur Haushaltsdisziplin verpflichten
Berlin: (hib/VOM) Um die Verpflichtungen Deutschlands im Rahmen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes einhalten zu können, sollen Bund und Länder gesetzlich zur Haushaltsdisziplin gezwungen werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Solidarpaktfortführungsgesetzes ( 14/8979) vorgelegt. Der Entwurf geht den Angaben zufolge auf einen Beschluss des Finanzplanungsrates vom März dieses Jahres zurück, wonach der Paragraf 51a des Haushaltsgrundsätzegesetzes noch in dieser Wahlperiode in Kraft gesetzt werden soll. Der Paragraf regelt, dass Bund und Länder anstreben, ihre Nettoneuverschuldung mit dem Ziel ausgeglichener Haushalte zurückzuführen. Durch die Empfehlung des Finanzplanungsrates für eine gemeinsame Ausgabenlinie muss garantiert werden, dass die Bestimmungen des Maastrichter Vertrages und des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zur Begrenzung des gesamtstaatlichen Defizits eingehalten werden. Bei Abweichungen soll der Finanzplanungsrat Empfehlungen aussprechen, um die Haushaltsdisziplin wieder herzustellen. Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Staatsdefizits im vergangenen Jahr hielten Bund und Länder die Anwendung des Paragrafen bereits jetzt für notwendig, heißt es zur Begründung, um die Haushaltspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden auf eine "nachhaltig europataugliche Grundlage" zu stellen.