Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/RAB) Ein Abkommen aus dem Jahre 2000 zwischen der Bundesrepublik und Australien über soziale Sicherheit soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit soll bei Rentenleistungen der soziale Schutz der Staatsangehörigen sichergestellt werden, wenn diese sich im jeweils anderen Land aufhalten, heißt es in einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/8984).