Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/RAB) Die Organisation der Unfallversicherung durch Berufsgenossenschaften und die Bundes-, Landes- und kommunalen Unfallkassen steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der FDP ( 14/9136). Die Abgeordneten erklären, die Unfallversicherer seien Körperschaften öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Damit hätten sie Gestaltungsspielräume bei der Festsetzung von Beiträgen und bei der Einstufung der Unternehmen in Gefahrenklassen. Oftmals seien deren Einstufungen und Festsetzungen für die betroffenen Unternehmen nicht transparent und würden nicht nachvollziehbar begründet, führt die Fraktion aus.