Multilaterale Überprüfungsbestimmungen zu B-Waffen-Abkommen schaffen
Berlin: (hib/SAS) Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen dringen in einem Antrag ( 14/9240) darauf, den Mangel an wirksamen Überprüfungsbestimmungen des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer Waffen und Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (B-Waffen-Abkommen) zu beheben. Das B-Waffen-Übereinkommen ist am 10. April 1972 unterzeichnet worden und verbietet eine ganze Gattung von Massenvernichtungswaffen. Seit nunmehr sieben Jahren bemühe man sich darum, dem Vertragswerk wirksame Überprüfungsinstrumente hinzuzufügen, heißt es weiter. Nach Auffassung der Abgeordneten muss unbedingt ein Verhandlungsansatz gefunden werden, um mehr Transparenz im B-Waffenbereich zu schaffen und die Einhaltung des biologischen Waffenverbots überprüfbar zu machen. Angesichts der Möglichkeiten, dass biologische Organismen und menschliche Gesundheitserreger gentechnische Änderungen herbeiführen können, sprechen sich die Koalitionsfraktionen dafür aus, gentechnische Experimente im Bereich waffentauglicher Organismen streng zu überwachen. Mit Blick auf die 5. Überprüfungskonferenz des B-Waffen-Übereinkommens im November 2002 plädieren die Parlamentarier dafür, insbesondere die USA zur Zustimmung für ein rechtlich verbindliches, multilaterales Überprüfungsinstrument zu bewegen. Dafür soll die Bundesregierung verstärkt diplomatische Anstrengungen im Verbund mit gleichgesinnten Staaten innerhalb und außerhalb der EU unternehmen.