Allgemeine Bestimmungen zur Artenschutzvielfalt "international konkretisieren"
Berlin: (hib/WOL) Das weltweite Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) von 1992 enthält vielfach nur sehr allgemeine Bestimmungen, die auf internationaler Ebene weiter konkretisiert werden müssen, erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/9753) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 14/9371). Laut Antwort ist die Umsetzung der CBD sowohl international als auch in Deutschland "auf gutem Wege". In Deutschland stütze sich die Realisierung auf ein reichhaltiges rechtliches, institutionelles und organisatorisches Instrumentarium, für dessen Einsatz eine große Zahl bestehende staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen und Organisationen Verantwortung trage.
In der laufenden Legislaturperiode sei die nationale Umsetzung des Übereinkommens auf allen Ebenen entscheidend voran gebracht worden. Als wichtigste Maßnahmen werden die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, die Gebietsmeldungen zur Verwirklichung des europäischen Netzes Natura 2000, die Verminderung der stofflichen Einträge sowie die naturverträgliche Ausrichtung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft genannt. Global und international stelle das CBD das zentrale Regelwerk auf dem Gebiet des Biosphärenschutzes dar. So hätten sich die Vertragsparteien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, zur nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile und zu einer ausgewogenen und gerechten Aufteilung der sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergebenen Vorteile verpflichtet. Der Querschnittscharakter des Übereinkommens erfordere eine integrative Umsetzung, die neben Instrumenten des klassischen Gebiets und Artenschutzes auch nachhaltige Nutzungskonzepte voraussetze.