Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/WOL) Nach der "Altfallregelung" für Flüchtlinge erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/9855). Die Fraktion bezieht sich auf Fälle, die noch immer bei den Verwaltungsgerichten anhängig seien, obwohl von den Bundesländern bis zum 31. Dezember 2000 über alle Altfälle eine abschließende Entscheidung sichergestellt werden sollte. Die Abgeordneten fragen, wie viele Personen, die bereits seit 1990, 1993, 1995, 1998 oder Anfang 2000 in Deutschland lebten, sich derzeit mit einer Duldung in einzelnen Bundesländern aufhalten. Informieren soll die Regierung auch, ob sie die Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes Bremen teilt, wonach inzwischen volljährig gewordene Kinder ebenfalls von der Altfallregelung erfasst sein könnten.