Regierung: Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge für Sozialkassen richtig
Berlin: (hib/RAB) Die Tarifverträge für die Sozialkassen des Baugewerbes sind vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung für allgemeinverbindlich erklärt worden, da dies im öffentlichen Interesse geboten schien. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/9871) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/9806) hervor. Die Folge der Allgemeinverbindlicherklärung sei, dass die Tarifverträge in ihrem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer relevant sind. Die Tarifverträge hätten Ähnlichkeit mit einem Gesetz, so die Regierung. Laut Antwort sind die so genannten Sozialkassen keine staatlichen Einrichtungen, sondern gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes. Derartige Einrichtungen könnten laut Tarifvertragsgesetz vorgesehen und geregelt werden.