Regierung betont Auskunftspflicht bei Erprobung des registergestützten Zensus
Berlin: (hib/WOL) Die Notwendigkeit einer Auskunftspflicht anstelle der Freiwilligkeit der Beantwortung hat die Bundesregierung für die Bewertung des Methodenwechsels zu einem registergestützten Zensus unterstrichen. In der Antwort (14/9988) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/9968) heißt es dazu, die Testerhebungen müssten zuverlässige und aussagekräftige Ergebnisse über die Qualität der Register und deren Eignung zu neu entwickelten Verfahren für einen Methodenwechsel beim registergestützten Zensus erbringen. Eine freiwillige Antworterteilung sei dagegen nach bisherigen Erfahrungen kein geeignetes Mittel, um die erforderlichen vollständigen, stichtagsnahen Angaben zu erhalten und den angestrebten Testzweck zu erreichen. In der Antwort wird auch darauf verwiesen, dass das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil von 1983 eine Verknüpfung von Daten aus Registern verschiedener Behörden zu statistischen Zwecken nicht für verfassungswidrig erklärt habe.