"Kompromiss zum Strafgerichtshof trägt Bedenken nicht vollends Rechnung"
Berlin: (hib/RAB) Der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ausgehandelte Kompromiss zum Internationalen Strafgerichtshof trägt den Bedenken der Bundesregierung "nicht vollständig Rechnung". Auf der Grundlage dieses Beschlusses sei es aber möglich, einen Dialog fortzuführen. In der Antwort der Regierung ( 14/9990) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/9912) heißt es weiter, die zunächst auf zwölf Monate befristete Ausnahme von Staatsangehörigen von Nicht-Vertragsstaaten, die an Missionen der Vereinten Nationen teilnehmen, von der Gerichtsbarkeit des Strafgerichtshofs sei den Zielen der Regierung nicht förderlich. Ziel sei es, dem Internationalen Strafgerichtshof schnell zu einer umfassenden, auf dem Prinzip der Gleichheit aller Staaten basierenden Gerichtsbarkeit zu verhelfen. Die Regierung teilt die von der amerikanischen Seite vorgebrachten Argumente gegen das Gericht nach eigenen Worten nicht. Nach Überzeugung der Exekutive bietet das von 139 Staaten unterzeichnete und inzwischen von 79 Staaten ratifizierte Römische Statut eine sichere Gewähr für die Unabhängigkeit des Gerichts und die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. Den Angaben zufolge ist die US-Regierung an die Bundesrepublik mit dem Wunsch herangetreten, mit einem bilateralen Abkommen die Überstellung von Staatsangehörigen der jeweils anderen Seite an den Internationalen Strafgerichtshof von der Zustimmung der jeweils anderen Seite abhängig zu machen. Dieser Vorschlag der USA wirft aus Sicht der Regierung "schwierige rechtliche und politische Fragen" auf und muss sorgfältig geprüft werden. Die Exekutive hat nach eigenen Angaben den Eindruck, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Abkommenstext für nicht vereinbar mit ihren Pflichten aus dem Römischen Statut halten. Unabhängig von der Politik der USA geht die Regierung davon aus, dass der Internationale Strafgerichtshof in nächster Zukunft seine Arbeit aufnehmen wird. Sie werde sich weiterhin darum bemühen, möglichst viele Staaten von der Notwendigkeit des Gerichts zu überzeugen und sie als Vertragsstaaten zu gewinnen. Ziel sei es, einen möglichst universellen Gerichtshof zu schaffen.