Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2003 konstant halten
Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2003 auf das Niveau des Jahres 2002 festschreiben. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung ( 15/28) vorgelegt. Dafür soll die Versicherungspflichtgrenze angehoben werden, wobei bereits privat krankenversicherte Arbeitnehmer von dieser Anhebung nicht erfaßt werden sollen. Dies würde bedeuten, dass Arbeiter und Angestellte künftig nur dann nicht versicherungspflichtig sind, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt 45 900 Euro (3825 Euro monatlich) übersteigt (bisher: 40 500 Euro jährlich, 3375 Euro monatlich). Die Preise für zahntechnische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen um fünf Prozent gesenkt werden. Das Sterbegeld wollen die Fraktionen auf die Hälfte kürzen. Der Rabatt der Apotheken an die Krankenkassen soll nach Arzneimittelpreisen gestaffelt werden. Für Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden, sollen der pharmazeutische Großhandel und die pharmazeutischen Unternehmer den Kassen Rabatte gewähren. Für die Krankenhausversorgung sowie die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung, aber auch für zahntechnische Leistungen sollen die Vergütungen im kommenden Jahr nicht erhöht werden.
In der gesetzlichen Rentenversicherung wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Beitragssatz für 2003 von 19,1 auf 19,5 Prozent anheben. Gleichzeitig ist geplant, die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten auf 61 200 Euro jährlich (5 100 Euro monatlich) und in der knappschaftlichen Versicherung auf 75 000 Euro jährlich und (6 250 Euro monatlich) anzuheben (für die neuen Länder 51 000 Euro jährlich und 4 250 Euro monatlich in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, 63 000 Euro jährlich und 5 250 Euro monatlich in der knappschaftlichen Rentenversicherung).
Von dem Gesetz werden Entlastungen der gesetzlichen Krankenkassen ab 2003 in Höhe von knapp 3 Milliarden Euro erwartet. Durch die ebenfalls vorgesehene Senkung der Mindestschwankungsreserve der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,8 auf 0,5 Monatsausgaben im kommenden Jahr werde eine Entlastung von rund 4,7 Milliarden Euro erreicht, heißt es in dem Gesetzentwurf. Eine weitere Entlastung von rund 1 Milliarde Euro bringe die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.