Schröder und Chirac wollen baldiges Verbot von Einhüllentankern erreichen
Berlin: (hib/MAP) Bundeskanzler Schröder und der französische Präsident Chirac haben sich darauf verständigt, gemeinsam für ein baldiges Verbot von Einhüllentankern in Europa einzutreten. Um dieses Vorhaben umzusetzen, werden Gespräche auf nationaler und europäischer Ebene geführt. Dies antwortet die Bundesregierung ( 15/343) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/252). Nach Einschätzung der Exekutive sei eine Verkürzung der Aussonderungsfristen "dem Grunde nach möglich". Der diesbezügliche Vorschlag der EU-Kommission vom Dezember 2002 werde von Deutschland nachdrücklich unterstützt. Darüber hinaus hätten auch die Verkehrsminister beider Länder ihre Zielvorgaben zur Schiffsicherheit abgestimmt. Deutschland und Frankreich hätten im Europäischen Rat "Verkehr" und im Rat "Umwelt" Anfang Dezember 2002 Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Tankersicherheit beschlossen. Diese seien vom Europäischen Rat in Kopenhagen bestätigt und eine unverzügliche Umsetzung sei empfohlen worden.
Die Abgeordneten interessierten sich ferner für die regelmäßigen Sonderprüfungen der Schiffe in Abhängigkeit von Alter und Ladung. Die Regierung führt dazu aus, dass bestimmte Risikoschiffe sich jährlich mindestens einmal einer erweiterten Untersuchung unterziehen müssen. Dazu zählen unter anderem Gas- und Chemikalientankschiffe, die älter als zehn Jahre sind, Massengutfrachter, die älter als zwölf Jahre sind, und Öltankschiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 3000, die älter als fünfzehn Jahre sind. Daneben fänden regelmäßig konzentrierte Besichtigungsaktionen im Rahmen der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle statt. Der Antwort zufolge wurden im Jahr 2002 1770 (2001: 1475) Schiffe kontrolliert. Dies seien 26,15 Prozent (2001: 21,78 Prozent) der individuellen Ankünfte. Die Zahl der festgehaltenen Mängel belief sich im Jahr 2002 auf 834 (2001: 845), wobei in der Regel pro Schiff mehrere Mängel festgestellt wurden. 113 der überprüften Schiffe (2001: 111) wurden dabei für seeuntauglich befunden. Die meisten Mängel entfielen der Reihe nach auf Lebensrettungs- und Feuerbekämpfungseinrichtungen, generelle Sicherheit, Sicherheit der Navigation, Verstöße gegen das so genannte "MARPOL-Übereinkommen" (Marine Pollution), Zertifikate und Dokumente, Freibordmängel und Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord, heißt es.