16,3 Milliarden Euro EU-Förderung für Grenzregionen zu Polen und Tschechien
Berlin: (hib/WOL) Den Bundesländern an der Außengrenze zu Polen und zu Tschechien stehen in der Förderperiode 2000 bis 2006 aus EU-Programmen insgesamt 16,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Daran können die Grenzregionen von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Bayern teilhaben. Dies erklärt die Regierung in der Antwort ( 15/1460) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU nach der Politik für die Menschen in den Grenzregionen im Zuge der EU-Osterweiterung ( 15/1146). Aufgrund längerer Projektlaufzeiten sei es zu Verzögerungen des Mittelabrufs gekommen. So habe die Ausführung der Zahlungsermächtigung des EU-Haushalts 2002 zu einem vorläufigen Überschuss von 7,4 Milliarden Euro geführt, woran der Anteil von EU-Strukturfördermitteln 4,85 Milliarden Euro betrage. Durch die Verzögerungen sei aber kein Mittelverfall im nennenswertem Umfang erfolgt, die Förderung stehe danach weiterhin für strukturpolitische Aufgaben in Deutschland bereit.
Die Bundesregierung nimmt im Weiteren Bezug auf Bildungsprogramme, polizeiliche Kooperation, Gewerbeförderung, Verkehrsinfrastruktur, Arbeitsmarktzugang sowie die Förderung von Reformprozessen in den Staaten Mittel- und Osteuropas. Unter anderem werde die Mobilität von Studierenden insgesamt mit 14,91 Millionen Euro gefördert. Der Anteil Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpommerns, Sachsens und Bayerns belaufe sich dabei auf über 26 Prozent. Zur internationalen polizeilichen Kooperation mit neuen und künftigen EU-Mitgliedstaaten wird dargelegt, diese sei von herausragender Bedeutung und werde weiter einen Schwerpunkt der Aktivitäten bilden. Zudem werde es auch nach dem Wegfall der Zollkontrollen noch auf Jahre hinaus Kontrollen an den Binnengrenzen geben, da der EU-Beitritt und die vollständige Inkraftsetzung des Schengener Durchführungsübereinkommens nicht zeitgleich, sondern mit deutlichem zeitlichen Abstand erfolgen werden, heißt es in der Antwort.
Zur Wirtschafts- und Arbeitssituation wird ausgeführt, neben einer nachhaltigen Unterstützung der Gewerbebereiche durch Investitionszulagen, Steuersenkungen und Verkürzung der Abschreibung habe die Bundesregierung unabhängig von der EU-Osterweiterung mit dem Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr sowie dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für den Baubereich die Initiative für einen fairen Wettbewerb und zur Bekämpfung von Sozialdumping ergriffen. Zur Verkehrsinfrastruktur heißt es, der Bundesverkehrswegeplan 2003 berücksichtige die Aufbauerfordernisse außerhalb des Transeuropäischen Verkehrsnetzes. Einen Bedarf für die so genannte "Via-Hanseatika" von Riga über Königsberg (Kaliningrad) nach Danzig und eine Verlängerung nach Stettin (Szczecin) habe eine Untersuchung im Auftrag der EU hingegen nicht feststellen können und für Polen habe diese Route auch nach seinem Beitritt "keine nationale Priorität".