Datenschutzbeauftragter Schaar übergibt Tätigkeitsbericht
Zwar habe die Bundesregierung Ende vergangenen Jahres einen
entsprechenden Gesetzentwurf (
16/12011) beschlossen, sagte Schaar. Er mache
sich jedoch "ernsthafte Sorgen", dass man am Ende der
Legislaturperiode "immer noch kein besseres Instrumentarium
für den Datenschutz" habe, fügte er hinzu und beklagte
ein "zögerliches" Gesetzgebungsverfahren, in das sich
mittlerweise Lobbyisten der Werbewirtschaft und des Adresshandels
"massiv eingeschaltet" hätten.
"Nicht am Listenprivileg festhalten"
Schaar befürchtet nach eigenen Angaben, dass diese Intervention "nicht ohne Wirkung geblieben" ist. Derzeit ist die Übermittlung oder Nutzung von Daten zulässig, wenn es sich um listenmäßig zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt, die sich auf Beruf, Name, Titel, akademischen Grad, Anschrift, Geburtsjahr und Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser bestimmten Personengruppe beschränken.
Schaar betonte, es gebe im Bundestag teilweise die Position, dieses
so genannte Listenprivileg und damit den bisherigen Umgang mit den
Kundendaten zu verteidigen und "nicht umzuschwenken zur
Einwilligung". Dies habe sich auch in der ersten Lesung des
Gesetzentwurfes gezeigt, fügte er hinzu und appellierte an den
Bundestag, den vorliegenden Gesetzentwurf "möglichst
zügig und möglichst unverwässert" zu
verabschieden.